u/katukosmikoa

▲ 83 r/mieten+2 crossposts

Hallo zusammen,

ich bin ehrlich gesagt gerade ziemlich am Ende und hoffe, dass ihr mir helfen könnt, weil ich das alles selbst nicht mehr überblicke.

Kurzer Hintergrund: Mein Vermieter hat uns bereits im März eine Mieterhöhung von 50€/Monat wegen einer Dachsanierung (Nachkriegsdach mit neuer Dämmung) aufgebrummt. Und jetzt (keine zwei Monate später) kommt schon die nächste Erhöhung: ca. 168€/Monat wegen eines Balkonanbaus (er darf das natürlich, aber mit unserer KM von 675 Euro tut das schon sehr weh, v.a. mit Inflation aber seit Jahren keine Gehaltserhöhung). Das wäre dann zusammen über 200€ mehr pro Monat als noch vor ein paar Monaten (genau an der Grenze der 3€/qm Erhöhung...). Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie wir das stemmen sollen.

Was mich zusätzlich nervt: Der Vermieter hat in der Vergangenheit mehrfach versucht, Kosten auf uns umzulegen, die er schlicht nicht darf, unter anderem hat er uns dreimal Schneeräumung in Rechnung gestellt, in Jahren wo es gar nicht geschneit hat. Man kann sich also vorstellen, mit wie viel Vertrauen ich an diese Abrechnung herangehe.

Das aktuelle Mieterhöhungsschreiben ist jedenfalls formal ein einziges Chaos (falsche Gesamtfläche, Abweichung von >10% zur angekündigten Erhöhung, Zustellung nur per WhatsApp...), aber er scheint nach seinem initiallem Ärger gesprächsbereit und hat angeboten, die Kosten gemeinsam durchzugehen. Er hat uns bisher nur die rohen Handwerkerrechnungen geschickt, ohne jede Aufschlüsselung. Ich versuche also, mich so gut wie möglich vorzubereiten, und genau dafür brauche ich euch.

Die geltend gemachten Kosten (gesamt: 99.623,15 €):

Position Betrag
Balkon 71.235,92 €
Heizung 8.725,47 €
Kernbohrung 407,63 €
Fenster 9.419,91 €
Stemmarbeiten 4.827,22 €
Bauantrag 2.355,50 € (noch keine Rechnung)
??? (unbekannt) 271,50 € (noch keine Rechnung)
Architekt 2.380,00 € (noch keine Rechnung)
Gesamt 99.623,15 €

8% davon jährlich = 167,93 €/Monat für unsere Wohnung.

Meine Kernfragen: Was ist hier wirklich Modernisierung, was Instandhaltung?

1. Fenster: Das Küchenfenster war Baujahr 1985, also ~40 Jahre alt, die technische Nutzungsdauer liegt bei 20–30 Jahren, das war also schlicht fällig. Dazu kommt: der Umbau zur Balkontür war technisch zwingend notwendig für den Balkon, kein eigenständiger Entschluss. Und das Ergebnis ist objektiv schlechter als vorher: früher zwei öffenbare Flügel, jetzt eine Seite fest verglast. Die Küche lässt sich seitdem schlechter belüften.

2. Heizung: Rippenheizkörper aus den 1950ern, d.h. über 70 Jahre alt, wirtschaftliche Nutzungsdauer längst überschritten. Wurde nicht aus eigenem Antrieb des Vermieters getauscht, sondern weil er durch den Balkonanbau im Weg war. Ist das dann überhaupt als Modernisierung ansetzbar, oder sind das reine Folgekosten des Balkonbaus?

3. Kernbohrung + Stemmarbeiten: Beides direkt mit dem Heizungsumbau und Wiederherstellung des normalen Zustands in meiner Wohnung verknüpft. Wenn der Heizungsumbau selbst nicht voll umlagefähig ist, gilt das dann auch hier?

Und dann ist da noch der Balkon selbst...

Den Balkon haben wir jetzt, ja, und ich freue mich. Aber:

  • Er hat Westausrichtung + Glasumrandung auf drei Seiten → im Sommer ab frühem Nachmittag nicht nutzbar wegen extremer Hitze (~35°C im Schatten schon im April), keine Markisenhalterung wurde eingeplant
  • Es gibt einen offenen Spalt von ~6 cm zwischen Hauswand und Balkonboden → Stolpergefahr, und der angepriesene Sichtschutz existiert an dieser Stelle gar nicht
  • Privatsphäre: Der Vermieter wirbt mit dem Milchglas als Sichtschutz zum direkten Nachbar. In der Realität: Das Milchglas ist ca. 1,75 m hoch, die Balkondecke liegt bei ~4 m – von der Etage drüber schaut also jeder direkt auf uns runter. Dazu gibt es einen offenen Spalt von ~6 cm zwischen dem Milchglaselement und der Hausmauer, durch den die Nachbarn auf gleicher Etage ungehindert auf den Balkon schauen können. Von „Privatsphäre" kann also wirklich keine Rede sein.
  • 2 Steckdosen wurden durch den Umbau entfernt und nie ersetzt
  • Im Durchbruchs- sowie Nebenzimmer sind Tapete und Wand beschädigt durch die Heizkörpermontage, bisher nichts passiert

Zählen diese realen Einschränkungen bei der Beurteilung des Gebrauchswerts irgendwie mit?

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u/katukosmikoa — 7 days ago

Hi zusammen,

mein Partner und ich überlegen, unsere erste Immobilie als Kapitalanlage zu kaufen. Selbst nutzen würden wir sie erstmal nicht (zu groß und bereits gut vermietet).

Zu uns:

  • gemeinsames Bruttoeinkommen ca. 150.000 €
  • aktuell sehr geringe Ausgaben (günstige Miete, kein Auto)

Zur Immobilie:

  • Lage: Uni-Stadt in NRW (nicht Köln/Düsseldorf), Nähe HBF
  • Altbau (BJ 1890), Sanierung in den 80ern, nur Fassade unter Denkmalschutz
  • 124 m², 4 Zimmer, Küche + Esszimmer, Keller, 2 Stellplätze
  • Kaufpreis: 366.000 €
  • Kaltmiete (WG + Stellplätze): 1.600 € monatlich
  • Keine größeren Maßnahmen geplant, Fenster im Haus vor kurzem erneuert (Bekannter besitzt bereits eine Wohnung im Haus)

Die Kaufnebenkosten könnten wir komplett aus Eigenkapital stemmen.

Was mich aktuell beschäftigt:
Die Zinslage und die generelle wirtschaftliche Situation. Ich frage mich, ob jetzt ein sinnvoller Zeitpunkt zum Kaufen ist , oder ob es besser wäre zu warten. Gleichzeitig weiß man ja nie, ob/ wann es „besser“ wird.

Mir ist klar, dass hier niemand eine Glaskugel hat, aber mich würde euer Bauchgefühl interessieren:

  • Wie schätzt ihr die aktuelle Lage ein?
  • Und was haltet ihr konkret von dem Deal?

Danke euch!

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u/katukosmikoa — 9 days ago
▲ 4 r/wohnen+1 crossposts

Hi zusammen,

ich hätte gerne mal eine Einschätzung aus der Runde, bevor ich damit ggf. zum Mieterverein gehe.

Ich habe leider einen ziemlich renditeorientierten Vermieter, der gerade versucht, eine Dachsanierung als Modernisierung umzulegen (60 % der Gesamtkosten). Es handelt sich um ein Dach aus der Nachkriegszeit, das offensichtlich schon länger marode war: bei starkem Regen ist sogar Wasser in die Dachgeschosswohnung eingedrungen.

Jetzt wurde das Dach komplett neu gemacht, inklusive Dämmung, und verbaut wurden 160 mm PIR (WLS 023), was wohl einen U-Wert von ca. 0,14 W/(m²K) ergibt.

Soweit ich verstanden habe, schreibt das GEG aber bei einer Neueindeckung ohnehin eine Mindestdämmung vor (U-Wert ≤ 0,24 W/(m²K)). Rein rechnerisch hätte dafür ja eine deutlich geringere Dämmstärke gereicht (irgendwo um ~100 mm).

Meine Frage ist jetzt:

Wie wird das rechtlich gesehen bei der Umlage nach § 559 BGB?

  • Wird die Dämmung insgesamt als Modernisierung gewertet und ist damit (abzüglich sonstiger Instandhaltung) grundsätzlich umlagefähig?
  • Oder kann/muss man argumentieren, dass der Anteil der Dämmung, der sowieso gesetzlich vorgeschrieben war (also bis U = 0,24), keine „echte“ Modernisierung ist und damit eher wie Sowieso-Kosten zu behandeln ist?
  • Und nur die „zusätzliche“ Dämmung über den gesetzlichen Standard hinaus wäre dann umlagefähig?

Mir ist klar, dass es bei Instandhaltung vs. Modernisierung immer auf die Abgrenzung ankommt, aber hier geht es mir konkret um diesen GEG-Pflichtanteil.

Hat jemand dazu Erfahrung, Rechtsprechung oder Einschätzungen (auch aus der Praxis, z. B. Mieterverein/Anwalt)?

Danke euch!

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u/katukosmikoa — 9 days ago