Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 1996 mein erstes juristisches Staatsexamen am OLG Hamm absolviert und erfolgreich abgeschlossen.
Danach kam bei mir das Leben dazwischen und ich bin nach Studium der Immobilienökonomie in Richtung Real Estate abgebogen. Unter dem Strich habe ich dies nie bereut, vor allem was Salär und Aufgabenprofile anbelangt. Und doch habe ich mich immer darüber geärgert, dass ich das Jurastudium formal mit keinem Abschluss absolviert habe. Liege ich da richtig? Ich glaube im CV könnte ich allenfalls „cand. iuris“ schreiben, was aber eher peinlich klingt. Ein Kollege von mir, der eine ähnliche Historie hat, nennt sich ganz einfach „Jurist“. Dies ist doch eigentlich falsch, oder?