Österreich: bestrittene Claude-/Anthropic-Zahlungen via Stripe Link – ZaDiG, Chargeback, DSGVO?
Jurisdiktion: Österreich.
Ich poste bewusst anonym und suche keine verbindliche Rechtsberatung, sondern eine Einschätzung zu sinnvollen Eskalationswegen.
Bei mir wurden Mitte April über Anthropic / Claude mehrere von mir nicht autorisierte bzw. bestrittene Zahlungen ausgelöst. Es geht um drei „Gift Max 20X“-Käufe via Link / Stripe Link, insgesamt rund 650 EUR.
Ich habe diese Käufe nicht ausgelöst, nicht bestätigt und nicht autorisiert. Der Anbieter wurde mit Rechnungen und Zahlungsbelegen kontaktiert. Die Bearbeitung lief bisher überwiegend automatisiert; eine erkennbare menschliche Billing-/Security-Prüfung gab es bislang nicht.
Ich bereite aktuell Folgendes vor:
- Bank-/Kreditkartenreklamation bzw. Chargeback
- Verlangen eines Nachweises der Autorisierung / SCA / 3D Secure
- Stripe-/Link-Beschwerde
- DSGVO-Auskunft nach Art. 15 DSGVO beim Anbieter
- ggf. AK / Internet Ombudsstelle / weitere Verbraucherstellen
Meine Fragen:
- Sollte ich gegenüber der Bank ausdrücklich auf §§ 66 und 67 ZaDiG 2018 verweisen, wenn ich die Autorisierung bestreite?
- Ist es sinnvoll, konkret den Nachweis der starken Kundenauthentifizierung / 3D Secure zu verlangen?
- Sollte die Bank/Kreditkartenstelle vorrangig zuständig sein, auch wenn die Zahlung über Stripe Link abgewickelt wurde?
- Kann ich über Art. 15 DSGVO sinnvoll Account-, Session-, Payment-Flow- und Gift-Redemption-Daten vom Anbieter verlangen?
- Wäre bei ausbleibender Reaktion eher AK, Internet Ombudsstelle, FMA oder Anzeige der nächste sinnvolle Schritt?
Ich poste keine Rechnungen, Receipts, Kontoauszüge oder personenbezogenen Daten öffentlich. Geschwärzte Belege und eine dokumentierte Zeitlinie existieren.