u/BerryLover2985

▲ 1 r/mieten

Liebe Community, ich brauche Rat.

Ich habe Diskussion/Streit mit dem Vermieter (eine große Gesellschaft)

Untervermietung eines Teils der Wohnung an eine Einzelperson, ich bin temporär abwesend. Untermiete läuft schon, noch bis Ende August.

Genehmigung zur Untervermietung (in der wohlgemerkt NICHT die Bedingung eines Untermiet-Zuschlags erwähnt wurde) habe ich.

Nun verlangen sie aber einen Untermietzuschlag.

Die Untermieterin wohnt dort schon aktuell.

„[…] Gemäß § 553 Abs. 2 BGB kann die Zustimmung zur Untervermietung mit der Bedin-
gung verbunden werden, dass der Mieter einen angemessenen Zuschlag zur Miete ent-
richtet, wenn dem Vermieter durch die Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtig-
te Interessen beeinträchtigt oder Mehraufwände verursacht werden.

In Ihrem Fall ergibt sich ein erhöhter Verwaltungsaufwand unter anderem durch:
- die zusätzliche Kommunikation und Koordination mit einer weiteren Person,
- ggf. notwendige Anpassungen bei der Betriebskostenabrechnung,
- sowie die erhöhte Abnutzung gemeinschaftlich genutzter Flächen (z. B. Trep-
penhaus, Zugangsbereiche).
Vor diesem Hintergrund halten
wir den von uns angesetzten monatlichen Zuschlag in Höhe von xxxx € für angemessen und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben vertretbar.

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass wir Ihre Untervermietung grundsätzlich er-
möglichen, gleichzeitig aber auch die berechtigten Interessen als Vermieter berücksich-
tigen müssen. […]“

Nun meine Frage:

Sind deren Argumente nicht total nichtig?
Ein Untermietzuschlag ist meines Erachtens nur dann zu erheben, wenn es zu einer Mehrabnutzung und Überbelegung kommt. Hier ändert sich aber doch die Personenanzahl nicht.

Also keine erhöhten Betriebskosten etc. zu erwarten.
Kommunikation mit der Untermieterin haben sie nicht, das ist ja alles meine Angelegenheit, sie haben lediglich von mir die Personalien erhalten.

Was kann ich nun tun?
Wie kann ich deren Argumente entkräften?
Meines Erachtens ist es sehrwohl zumutbar, mir die Erlaubnis zur Untervermietung zu erteilen.
Können sie die Erlaubnis/ Genehmigung wieder zurückziehen, wenn ich nicht kleinbei gebe den Zuschlag zahle?

btw: Natürlich ist sie erhöhte Miete schon ins System eingespielt, ergo mein Mietkonto steht schon im Minus: Forderung des Zuschlags ist offen. Ich zahle die Miete (zum Glück) per Überweisung. Nun kommt sicherlich ne Mahnung😅

reddit.com
u/BerryLover2985 — 8 days ago

Liebe Community, ich brauche Rat.

Ich habe Diskussion/Streit mit dem Vermieter (eine große Gesellschaft)

Untervermietung an eine Einzelperson, ich bin temporär abwesend.

Genehmigung zur Untervermietung (in der wohlgemerkt NICHT die Bedingung eines Untermiet-Zuschlags erwähnt wurde) habe ich.

Nun verlangen sie aber einen Untermietzuschlag.

Die Untermieterin wohnt dort schon aktuell.

„[…] Gemäß § 553 Abs. 2 BGB kann die Zustimmung zur Untervermietung mit der Bedin-
gung verbunden werden, dass der Mieter einen angemessenen Zuschlag zur Miete ent-
richtet, wenn dem Vermieter durch die Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtig-
te Interessen beeinträchtigt oder Mehraufwände verursacht werden.

In Ihrem Fall ergibt sich ein erhöhter Verwaltungsaufwand unter anderem durch:
- die zusätzliche Kommunikation und Koordination mit einer weiteren Person,
- ggf. notwendige Anpassungen bei der Betriebskostenabrechnung,
- sowie die erhöhte Abnutzung gemeinschaftlich genutzter Flächen (z. B. Trep-
penhaus, Zugangsbereiche).
Vor diesem Hintergrund halten
wir den von uns angesetzten monatlichen Zuschlag in Höhe von xxxx € für angemessen und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben vertretbar.

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass wir Ihre Untervermietung grundsätzlich er-
möglichen, gleichzeitig aber auch die berechtigten Interessen als Vermieter berücksich-
tigen müssen. […]“

Nun meine Frage:

Sind deren Argumente nicht total nichtig?
Ein Untermietzuschlag ist meines Erachtens nur dann zu erheben, wenn es zu einer Mehrabnutzung und Überbelegung kommt. Hier ändert sich aber doch die Personenanzahl nicht.

Also keine erhöhten Betriebskosten etc. zu erwarten.
Kommunikation mit der Untermieterin haben sie nicht, das ist ja alles meine Angelegenheit, sie haben lediglich von mir die Personalien erhalten.

Was kann ich nun tun?
Wie kann ich deren Argumente entkräften?
Meines Erachtens ist es sehrwohl zumutbar, mir die Erlaubnis zur Untervermietung zu erteilen.
Können sie die Erlaubnis/ Genehmigung wieder zurückziehen, wenn ich nicht kleinbei gebe den Zuschlag zahle?

btw: Natürlich ist sie erhöhte Miete schon ins System eingespielt, ergo mein Mietkonto steht schon im Minus: Forderung des Zuschlags ist offen. Ich zahle die Miete (zum Glück) per Überweisung. Nun kommt sicherlich ne Mahnung😅

reddit.com
u/BerryLover2985 — 8 days ago