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Hallo, ich habe derzeit einen neuen Mietvertrag vorliegen den ich versuche komplett zu verstehen. Es handelt sich um eine Standardvorlage von Immoscout24. Darin zu finden ist folgender Abschnitt.

§12 Gewährleistung

Soweit Sachmängel der Mietsache bei Vertragsschluss vorhanden waren und vom

Vermieter nicht arglistig verschwiegen wurden, ist die verschuldensunabhängige Haftung

des Vermieters gemäß § 536a BGB ausgeschlossen.

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters gemäß § 536a BGB sind im

Übrigen auch dann ausgeschlossen, soweit der Vermieter weder vorsätzlich noch grob

fahrlässig handelte und er die Sachmängel nicht arglistig verschwiegen hat.

Für sonstige Schadensersatzansprüche, die nicht im Zusammenhang mit Sachmängeln

der Mietsache stehen, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Haftungsausschluss nach Ziffern 2. und 3. gilt nur für solche Ansprüche, die nicht auf

einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer Verletzung

einer Kardinalpflicht beruhen. Kardinalpflichten sind diejenigen wesentlichen Pflichten,

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst

ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter deshalb vertraut und vertrauen darf.

Im Fall eines Vermieterwechsels haftet der alte Vermieter nicht für den von dem neuen

Vermieter zu ersetzenden Schaden.

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Ist das ein übliches Verfahren? Stellt dieser Abschnitt eine übermäßige Benachteiligung des Mieters dar?

Welche risiken entstehen hier für die Mieterseite?

reddit.com
u/Awkward_Menu4157 — 14 days ago
▲ 3 r/wohnen

Hallo,

Ich suche Hilfe bei der rechtlichen Einschätzung der Regelungen zu Schönheitsreparaturen in meinem Mietvertrag von Jan/2019.

Die Wohnung soll nun gekündigt werden und ich bin mir uneins mit meinen Kollegen, ob sich eine korrekte Pflicht zur Renovierung (Streichen) ableitet.

Die Wohnung wurde über die 7 Jahre hinweg nicht gestrichen.

Vielen Dank

u/Awkward_Menu4157 — 15 days ago

Hallo,

Ich habe ein Haus gefunden, das ich gerne mieten würde. Mietvertrag mit der Vermieterpartei geht klar, mit einer kleinen Unklarheit.

Die Immobilie gehört derzeit den Eltern des Vermieters. Der Notartermin für den eigentumsübergang ist für den 15.05 geplant.

Ich würde den Mietvertrag allerdings gerne schon vor dem 02.05 unterschreiben um meine derzeitige Wohnung kündigen zu können.

Wie sieht das in solch einer Situation aus, kann der Sohn der Eigentümer den Mietvertrag mit mir unterschreiben mit dem Hintergrund die Immobilie 2 Wochen später zu besitzen?

Sollten die Eltern im ersten Moment noch die Vertragspartei sein?

Vielen Dank für eine Einschätzung!

reddit.com
u/Awkward_Menu4157 — 17 days ago