r/RA_Kotz

Fünf von dreizehn Sicherheitsschleusen offen, hunderte Passagiere in der Schlange. Was passiert, wenn dadurch eine Kreuzfahrt für 46.000 Euro verpufft?
▲ 196 r/RA_Kotz

Fünf von dreizehn Sicherheitsschleusen offen, hunderte Passagiere in der Schlange. Was passiert, wenn dadurch eine Kreuzfahrt für 46.000 Euro verpufft?

Ein Ehepaar hatte eine Kreuzfahrt mit Flugpaket gebucht. Reisepreis 46.083,20 Euro. Geplanter Abflug 14:55 Uhr.

Sie kamen um 12:15 Uhr am Business-Check-in an. 15 Minuten nach der vom Veranstalter empfohlenen Drei-Stunden-Frist. Eigentlich kein Problem.

Der Check-in öffnete erst um 12:30 Uhr und dauerte dann 75 Minuten.

An der Sicherheitskontrolle waren dann nur fünf von 13 Schleusen geöffnet. Hunderte Passagiere standen in der Schlange. Gegen 14:45 Uhr drückte der Mann aus Verzweiflung selbst die Absperrbänder weg, um nach vorne zu kommen. Er erreichte das Gate trotzdem erst nach Ende des Boardings.

Flug verpasst. Kreuzfahrt verpasst. 46.000 Euro im Eimer.

Sie klagten auf Rückzahlung und bekamen vor dem Landgericht Rostock 44.890,20 Euro zugesprochen. Plus Verzugszinsen seit Juli 2024. Quote der Minderung: 100 Prozent.

Die Begründung des Gerichts ist deutlich schärfer, als es sich viele Veranstalter wünschen.

Der Reiseveranstalter haftet bei Pauschalreisen nach § 651i Abs. 2 BGB verschuldensunabhängig für die gesamte Reisekette. Egal, wer den Mangel verursacht hat. Die staatliche Sicherheitskontrolle nach dem Luftsicherheitsgesetz ist eigentlich Sache des Bundes. Trotzdem fällt sie in den Verantwortungsbereich des Veranstalters, wenn das gebuchte Reiseprogramm dadurch scheitert.

Das ist mehr als eine Spitzfindigkeit. Der Europäische Gerichtshof hatte schon entschieden, dass selbst außergewöhnliche Umstände dem Veranstalter zugerechnet werden können. Die Mitteilung aus Rostock setzt diese Linie fort.

Die 15 Minuten Verspätung am Check-in waren juristisch nicht kausal für das Verpassen des Fluges. Selbst eine pünktliche Ankunft hätte beim 75-minütigen Check-in plus dem Sicherheitskontroll-Chaos den rechtzeitigen Flugantritt nicht ermöglicht. Die Kausalitätsprüfung läuft hier glasklar gegen den Veranstalter.

Der Mann hatte am Ende sogar eigenmächtig die Absperrbänder weggedrückt. Aus Sicht des Veranstalters eine Pflichtverletzung. Aus Sicht des Gerichts ein Versuch, den Flug noch zu erreichen. Mitverschulden? Nein. Nach § 242 BGB tritt das Verhalten zurück, weil es genau dem Vertragszweck dienen sollte.

Praktisch wertvoll ist der Hinweis auf die Beweisführung. Das Ehepaar konnte vor Gericht nachweisen, wie viele Schleusen geöffnet waren und wie lang die Wartezeiten tatsächlich waren. Ohne diese Dokumentation wäre die Klage deutlich schwieriger geworden.

Wer also auf einem Flughafen ähnliche Zustände erlebt, sollte fotografieren. Anzeigetafeln, Schlangen, geöffnete und geschlossene Schleusen. Alles, was später als objektiver Nachweis taugt. Und die Mängelanzeige am besten direkt über das Reisebüro absetzen, nicht erst Tage später schriftlich.

Auch die Streitsumme ist Teil der Botschaft. Eine Kreuzfahrt mit Flugpaket im hochpreisigen Segment kann komplett ausfallen, weil zwei Stunden Sicherheitskontrolle die Reisekette zerlegen. Das Risiko trägt nicht der Reisende.

Den ganzen Fall gibt es beim Landgericht Rostock unter Az. 1 O 815/24 zum Nachlesen.

Kleine Hinweis zum Vorschaubild: Das kommt automatisch aus dem Quellartikel und wurde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit per KI (und auch dort so gekennzeichnet). Es ist KEIN Foto von dem echten Fall.

ra-kotz.de
u/MelonDusk123456789 — 1 day ago
▲ 105 r/RA_Kotz

Ein Journalist fragt die Staatsanwaltschaft an und plötzlich kennt der Beschuldigte alle seine Recherchefragen

Ein Journalist einer Tageszeitung schickt im Juni 2025 eine Mail an die Staatsanwaltschaft Dresden. Er recherchiert zu einem Ermittlungsverfahren und hat ein paar konkrete Fragen.

Antwort kam keine.

Dafür meldete sich überraschend jemand anderes. Der Beschuldigte aus dem Ermittlungsverfahren wusste auf einmal bestens Bescheid, welche Fragen der Journalist gestellt hatte. Mit Namen. Mit Wortlaut. Mit allem.

Wie das? Die Staatsanwaltschaft hatte die Anfrage einfach weitergeleitet. Komplett. An die Verteidigung des Beschuldigten. Begründung: rechtliches Gehör.

Der Journalist klagte vor dem Verwaltungsgericht Dresden auf Feststellung, dass diese Weiterleitung unzulässig war. Und bekam recht.

Das Gericht zog eine klare Linie. Wer als Reporter eine Anfrage stellt, hat einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch darauf, dass seine Recherche vertraulich bleibt. Identität, Redaktion, Wortlaut der Fragen. Alles. Das ist Teil der Pressefreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes und des sächsischen Pressegesetzes.

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft, Journalisten müssten der Weitergabe vorsorglich widersprechen, ließ das Gericht nicht gelten. Der Schutz gilt automatisch. Die Behörde muss von sich aus abwägen, was sie weitergeben darf und was nicht.

Wenn Rückfragen an Beschuldigte oder deren Verteidiger nötig sind, dann nur anonymisiert. Oder als allgemeiner Antwortentwurf. Ungefiltert die komplette Mail durchzureichen geht nicht.

Für Reporter ist das eine wichtige Stütze. Wer recherchiert, muss damit rechnen können, dass die andere Seite nicht vorab erfährt, woran gearbeitet wird. Sonst lässt sich keine Geschichte mehr unauffällig vorbereiten.

Für Behörden bedeutet das umgekehrt eine Pflicht zur Sorgfalt. Wer eine Presseanfrage einfach an Dritte durchschickt, riskiert eine Feststellungsklage und damit eine öffentliche Niederlage.

Für alle, die es ganz genau wissen wollen: 2 K 2549/25 beim Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 04.11.2025.

Hinweis in eigener Sache: Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert, das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

strafrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 52 r/RA_Kotz

3,4 Kilo Marihuana im Briefkasten und am Ende reicht eine Geldstrafe. Wie kann das sein?

Ein Geschäftsführer bekommt im Juli 2022 ein Paket. Adressiert an ihn. Inhalt laut Polizei: 3.444 Gramm Marihuana.

Klingt nach einem klaren Fall. Ist es auch. Nur eben in eine andere Richtung als man denkt.

Bei der späteren Wohnungsdurchsuchung kommen weitere 225 Gramm dazu. Über 3,6 Kilo Hanf insgesamt. Wer im Strafrecht zu Hause ist, denkt da automatisch an die nicht-geringe Menge. Und an Knast.

Es ging aber nicht um normales Cannabis, sondern um CBD-Hanf. Der THC-Gehalt der ganzen Lieferung lag bei rund 9,9 Gramm. Klingt nach viel, ist juristisch aber ein Sonderfall.

Das Amtsgericht Köln verurteilte den Mann zunächst, das Landgericht Köln milderte das Urteil ab. Am Ende stand eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro.

Der Staatsanwaltschaft passte das nicht. Sie legte Revision ein. Beim gewerbsmäßigen Handel mit Cannabis greife der erhöhte Strafrahmen, da müsse mehr drin sein.

Das Oberlandesgericht Köln blieb hart. Revision verworfen.

Die Begründung ist juristisch interessant. Der erhöhte Strafrahmen aus § 34 Abs. 3 KCanG ist nur eine Strafzumessungsregel mit Indizwirkung. Heißt vereinfacht, dass das Gericht selbst bei gewerbsmäßigem Handel einen milderen Strafrahmen wählen darf, wenn die Umstände dafür sprechen.

Bei CBD-Hanf sprechen die Umstände dafür. Die Pflanze enthält so viel CBD und so wenig THC, dass ein Rauschkonsum praktisch ausgeschlossen ist. Wer das Zeug anzündet und einatmet, bekommt vor allem heftige Atemwegsreizungen. High wird damit niemand.

Dazu kommt der Vorsatz. Der Geschäftsführer ging laut den Lieferantenzertifikaten von einem THC-Gehalt unter 0,2 Prozent aus. Sein Vorsatz bezog sich also rechnerisch auf 6,9 Gramm THC. Damit lag er unter der Grenze für die nicht-geringe Menge.

Auch die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung wies das OLG zurück. Die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt jetzt die Staatskasse. Im Klartext heißt das, dass die Staatsanwaltschaft zwei Instanzen lang versucht hat, die Strafe nach oben zu drücken, und am Ende auch noch die Anwaltskosten des Angeklagten finanziert.

Für die CBD-Branche ist das Urteil ein brauchbares Argument. Hohe Brutto-THC-Werte allein machen aus einem Importeur noch keinen Drogenhändler, wenn das Endprodukt gar keine Rauschwirkung haben kann. Wichtig sind dafür die Lieferantenzertifikate, die den niedrigen THC-Gehalt belegen.

Wer das Urteil im Original lesen will, findet es beim Oberlandesgericht Köln unter dem Aktenzeichen 1 ORs 218/25.

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

strafrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 1 day ago
▲ 185 r/RA_Kotz

Danke an euch für 1.000 Mitglieder in r/RA_Kotz! 😊🥳🕺

Wir hatten den Subreddit eigentlich nur mal als Test gestartet, weil wir die Urteile schon auf unserer Kanzlei-Webseite kommentieren. Da natürlich deutlich umfangreicher, aber nicht ganz so unterhaltsam wie hier. ;-)

Und was soll ich sagen: Wir sind total baff. Wer hätte gedacht, dass das Format hier so gut ankommt?!?!

Mittlerweile sind wir ja schon weit über die 1.000 subs raus, aber ich wollte trotzdem kurz einen Dank an euch rausschicken. Toll, dass so viele von euch upvoten und kommentieren. Ich denke, das ist es, was letztendlich die Sache so erfolgreich macht.

Also, dann mal auf die nächsten Tausend!

Bis bald und euch allen einen schönen Sonntag!

reddit.com
u/MelonDusk123456789 — 4 days ago
▲ 187 r/RA_Kotz

Grundstück ersteigert. Haus drauf gebaut. Jahre später gehört das Grundstück plötzlich wieder dem alten Eigentümer. Und das Haus?

Klingt nach einem juristischen Albtraum. Ist aber tatsächlich passiert. Ein Mann ersteigerte in der Zwangsversteigerung ein Grundstück. Auf den frisch erworbenen Boden setzte er einen Neubau. Bezahlt aus eigener Tasche, Bauunternehmer beglichen, alles sauber.

Dann kam die Bombe. Der Zuschlagsbeschluss aus der Versteigerung wurde rechtskräftig aufgehoben. Damit fiel das Eigentum am Grundstück rückwirkend an den ursprünglichen Schuldner zurück. Inklusive Haus.

Der ursprüngliche Eigentümer wollte das Haus selbstverständlich behalten. Räumung des Erstehers, Grundbuchberichtigung. Bezahlen für den Neubau? Wollte er nicht.

Vor dem Bundesgerichtshof landete dann eine Konstellation, die im Bürgerlichen Gesetzbuch zwar irgendwo vorgesehen ist, aber selten so direkt vor Gericht durchgespielt wird.

Das Urteil ist für den Ersteher eine kleine Erleichterung. Erstens: Den Hausbau muss er nicht abreißen. Wer gutgläubig auf einem Grundstück baut, das ihm laut Grundbuch gehört, ist vor dem Abrissbagger geschützt.

Zweitens: Er kann die Räumung verweigern, bis er den Wertersatz für den Neubau bekommen hat. Das nennt sich Zurückbehaltungsrecht. Der ursprüngliche Eigentümer kommt also nicht so leicht an sein Grundstück heran, ohne sich finanziell zu strecken.

Der Punkt dabei ist die objektive Wertsteigerung. Was ist das Grundstück mit Haus heute mehr wert als ohne? Diese Differenz ist die Bemessungsgrundlage. Und nicht etwa, was der Bau gekostet hat. Das kann ein Unterschied von vielen zehntausend Euro sein, in beide Richtungen.

Was bei dem Fall offen blieb: Eine ursprünglich für den Ersteher eingetragene Grundschuld der Bank bleibt bestehen. Die Bank hat ihre Sicherheit, der Ersteher haftet weiter für seinen Hausbaukredit. Das macht die ganze Geschichte für den Bauherrn doppelt teuer, wenn der Wertersatz nicht zügig fließt.

Falls jemand das im Original lesen will: Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 153/23, Urteil vom 14.03.2025.

Kleine Hinweis zum Vorschaubild: Das kommt automatisch aus dem Quellartikel und wurde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit per KI (und auch dort so gekennzeichnet). Es ist KEIN Foto von dem echten Fall.

ra-kotz.de
u/MelonDusk123456789 — 6 days ago
▲ 70 r/RA_Kotz

Urlaubsverlängerung wird abgelehnt. Am ersten Arbeitstag dann krank. Reicht der gelbe Schein?

Ein Maschinenführer aus der Tierfutterproduktion fährt im Sommer 2025 nach Rumänien in den Urlaub. Auf einmal will er nicht zurück. Am 6. August ruft er bei seinem Arbeitgeber an und bittet um Verlängerung. Der Vorgesetzte lehnt ab.

Am 13. und 14. August folgt die endgültige Absage. Erst dann setzt sich der Mann ins Auto, fährt 1.500 Kilometer zurück nach Deutschland.

Der erste Arbeitstag wäre der 18. August gewesen, Spätschicht. Stunden vor Schichtbeginn am Morgen die Krankmeldung. Diagnose laut Arzt: Lendenwirbelbeschwerden, Verspannungen.

Eine Woche AU-Bescheinigung, dann zurück an die Maschine. Der Arbeitgeber zahlt für die Krankheitswoche kein Geld. Begründung: Der Beweiswert der Krankschreibung sei erschüttert.

Der Mann klagt 700,21 Euro brutto Entgeltfortzahlung ein. Das Arbeitsgericht Heilbronn weist die Klage komplett ab.

Die Begründung folgt einer Linie, die das Bundesarbeitsgericht seit Jahren bestätigt. Eine ärztliche Krankschreibung hat zwar einen hohen Beweiswert, aber dieser kann durch konkrete Umstände erschüttert werden. Wenn das passiert, muss der Arbeitnehmer die Krankheit auf andere Weise beweisen.

Genau diese Erschütterung sah das Gericht. Erstens der zeitliche Zusammenhang: abgelehnte Urlaubsverlängerung, sofortige Krankmeldung am ersten Arbeitstag. Zweitens das Muster: Ein Jahr zuvor hatte der Mann nach einem dreiwöchigen Urlaub auch schon eine Woche Krankheit angehängt. Beides zusammen reichte aus.

Damit lag die Beweislast wieder beim Maschinenführer. Aber er kam beweisfällig aus dem Verfahren raus. Der Hausarzt konnte sich an die Untersuchung nicht mehr erinnern. Die Patientenakte enthielt keine konkreten Befunde, sondern nur die nackten Diagnosen. Ein medizinisches Gutachten war daher nicht möglich.

Konkret heißt das nicht, dass jede Krankmeldung nach abgelehntem Urlaubswunsch automatisch wertlos ist. Aber wer ausgerechnet in dieser Konstellation krank wird, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber genau hinschaut. Und wenn dann auch noch ein ähnliches Muster aus dem Vorjahr existiert, wird die Sache schwierig.

Praktischer Tipp: Wer sich in einer solchen Situation tatsächlich krankschreiben lässt, sollte den Arzt um eine besonders detaillierte Befunddokumentation bitten. Symptome, durchgeführte Untersuchungen, konkrete medizinische Befunde. Die Patientenakte kann nach Paragraph 630g BGB selbst angefordert werden, das ist kein Geheimnis. Wer sie früh genug bekommt, kann Lücken vor dem Prozess noch schließen lassen.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Arbeitsgericht Heilbronn, Az. 7 Ca 314/25, Urteil vom 27. März 2026.

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

arbeitsrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 7 days ago
▲ 27 r/RA_Kotz

Mit BU-Rente eine zweite Karriere starten und sich weiterbilden klingt nach Aufstieg. Bis die Versicherung das genauso sieht.

Ein ehemaliger Karosseriemechaniker, geboren 1972, bekam jahrelang Berufsunfähigkeitsrente aus zwei privaten Zusatzpolicen. Sein alter Beruf war körperlich nicht mehr zu leisten.

Schon 2017 fing er an, in einer Behindertenwerkstatt als Gruppenleiter zu arbeiten. Der Vertrag war zunächst befristet. Die Versicherung wusste davon und zahlte weiter.

Dann kam 2022. Der Mann schloss eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation ab. Sein Vertrag wurde entfristet. Die Sache war fest, der Lebensmittelpunkt verschoben.

Genau jetzt griff die Versicherung zu. Mit Schreiben vom 30. August 2022 stellte sie das Nachprüfungsverfahren an, beendete die Zahlungen zum Oktober 2022. Begründung: Die neue Tätigkeit als Gruppenleiter sei eine gleichwertige Lebensstellung, der Schutz aus dem alten Handwerksberuf sei damit hinfällig.

Der Mann klagte. Vor dem Landgericht Potsdam bekam er zunächst Recht. Doch das Brandenburgische Oberlandesgericht hob das Urteil in der Berufung auf und gab der Versicherung Recht.

Die Argumentation des Gerichts ist für andere BU-Bezieher wichtig zu kennen. Es ging nicht darum, dass die Versicherung die neue Tätigkeit jahrelang geduldet hatte. Entscheidend war der Zeitpunkt, an dem sich die "Lebensstellung verfestigt" hatte.

Genau das passierte 2022. Mit Abschluss der sonderpädagogischen Zusatzqualifikation, die das Gericht als Höherwertigkeit gegenüber dem alten Handwerksberuf wertete, und mit der Entfristung des Arbeitsvertrags. Erst da war aus einem vorläufigen Engagement ein dauerhafter neuer Beruf geworden.

Die Beweislast für die Verweisung trägt die Versicherung. In diesem Fall konnte sie sie aber problemlos erfüllen. Der Versicherte hatte die Qualifikation und die Entfristung selbst im Nachprüfungsbogen angegeben.

Heißt im Klartext: Wer eine BU bezieht und parallel in einem neuen Berufsfeld Fuß fasst, sollte vor Zusatzqualifikationen oder einer Entfristung genau prüfen, was das mit dem Versicherungsschutz macht. Die alte Police schützt nur, solange die neue Tätigkeit als Übergang oder Notlösung verstanden werden kann.

Auch die Bögen, mit denen die Versicherung in regelmäßigen Abständen den Status abfragt, sind kein Pflichtdokument zum schnellen Ausfüllen. Jede Angabe kann später als Argument für eine Einstellung verwendet werden.

Aktenzeichen für Neugierige: Das Urteil läuft beim Brandenburgischen Oberlandesgericht unter dem Az. 11 U 45/24, Urteil vom 30. April 2025.

Kleine Hinweis zum Vorschaubild: Das kommt automatisch aus dem Quellartikel und wurde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit per KI (und auch dort so gekennzeichnet). Es ist KEIN Foto von dem echten Fall.

versicherungsrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 35 r/RA_Kotz

Eine Pauschalreise für 948 Euro fällt aus. Die Reisende bekommt am Ende 1.548 Euro. Wie geht das?

Sieben Tage Dubai für 948 Euro, gebucht für sich und eine Begleitperson. Komplett bezahlt im November 2021.

Am Abreisetag im Juni 2022 dann das Fiasko. Drei Stunden auf dem Rollfeld gewartet, dann wird der Hinflug wegen technischer Probleme storniert. Der Reiseveranstalter bietet einen Flug am Folgetag an, also 24 Stunden später.

Die Frau kündigt am nächsten Tag per E-Mail. Bei einer einwöchigen Reise sind 24 Stunden gut ein Siebtel der Urlaubszeit. Aus ihrer Sicht unzumutbar.

Turkish Airlines zahlt ihr separat 600 Euro EU-Ausgleich. Der Reiseveranstalter will diese 600 Euro vom Reisepreis abziehen. Er verweist auf eine Anrechnungsregel im Pauschalreiserecht. Sie klagt auf volle Rückzahlung.

Das Amtsgericht Wiesbaden gibt ihr Recht. Volle 948 Euro zurück, plus Verzugszinsen und Anwaltskosten von 159,94 Euro. Der Veranstalter trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Bedeutet kombiniert mit der Airline-Pauschale, dass die Reisende rechnerisch mehr Geld bekommt, als der Urlaub gekostet hat. 948 Euro Reisepreis zurück plus 600 Euro Ausgleich der Airline. Macht 1.548 Euro für eine nicht angetretene Reise.

Der Trick liegt in zwei verschiedenen Rechtsgrundlagen, die sich nicht gegenseitig aufheben.

Der Reisepreis wird nach einer wirksamen Kündigung zurückgefordert. Das ist ein Rückgewähranspruch, der die Vertragsabwicklung regelt. Die Airline-Pauschale aus der EU-Fluggastrechteverordnung ist dagegen ein Ausgleich für die konkreten Unannehmlichkeiten der Flugverspätung oder Annullierung. Zwei verschiedene Schubladen.

Die Anrechnungsregel aus § 651p Abs. 3 BGB greift nur bei Schadensersatz- und Minderungsansprüchen. Der reine Rückforderungsanspruch nach Kündigung fällt nicht darunter. Genau diesen Unterschied haben viele Veranstalter in ihren Rechtsabteilungen lange anders ausgelegt.

Spannend war auch die Frage, ob die fristlose Kündigung überhaupt zulässig war. Das Gericht hat klar gesagt, dass eine Verspätung von 24 Stunden bei einer siebentägigen Reise objektiv unzumutbar ist. Eine Fristsetzung war nicht nötig, weil ein zumutbarer Ersatz von vornherein nicht im Raum stand.

Die E-Mail-Kündigung am Folgetag wurde vom Gericht noch als unverzüglich gewertet. Drei Stunden auf dem Rollfeld plus die Stornierung am späten Abend reichen aus, dass sich niemand nachts noch hinsetzen muss, um Förmlichkeiten zu erledigen.

Praktisch ist das Urteil ein klarer Hebel für Reisende. Wer eine kurze Reise gebucht hat und einen Großteil davon durch eine Verspätung verliert, kann fristlos kündigen und kassiert zusätzlich die Airline-Entschädigung. Die Anrechnungsschlacht der Veranstalter ist damit beendet.

Vorsicht ist nur bei einer Sache geboten. Wer am Telefon einem Reisegutschein mit kleinem Bonus zustimmt, verliert oft den gesamten Bargeldanspruch. Die Callcenter sind genau auf diese Gespräche geschult.

Aktenzeichen für Neugierige: 92 C 2073/22 beim Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 25.02.2025.

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

ra-kotz.de
u/MelonDusk123456789 — 1 day ago
▲ 61 r/RA_Kotz

Sind sechs Minuten weniger Puffer schon eine Schlamperei? Bei Rail and Fly entscheidet das gerade ein Gericht in Württemberg

Pauschalreise nach Costa Rica, knapp 3.800 Euro, mit Rail and Fly als Anreise zum Flughafen. Der Reisende hatte den Zug so gewählt, dass er zwei Stunden und 54 Minuten vor Abflug am Frankfurter Flughafen-Fernbahnhof eintreffen sollte. Der Veranstalter empfahl drei Stunden.

Sechs Minuten weniger als die Empfehlung. Reicht das, um seine Ansprüche bei Verspätungen zu verlieren? Tatsächlich ja, sagen einige Gerichte regelmäßig.

Diesmal nicht.

Auf der Fahrt kam es zu erheblicher Verspätung und einer ungeplanten Umleitung des Zuges. Statt am Fernbahnhof landete der Zug am Hauptbahnhof Frankfurt. Der Mann verpasste den Flug, buchte sich auf eigene Kosten Ersatzflug und Hotel, kam einen Tag später am Ziel an.

Er klagte gegen den Reiseveranstalter und bekam vor dem Amtsgericht Böblingen vollumfänglich Recht. Erstattung der Ersatzkosten in Höhe von 2.441,43 Euro. Minderung für zwei verlorene Reisetage in Höhe von 759,60 Euro. Plus Verzugszinsen und vorgerichtliche Anwaltskosten von 453,87 Euro. Macht zusammen über 3.200 Euro. Verfahrenskosten zahlt der Veranstalter komplett.

Die Begründung trifft mitten ins Geschäftsmodell der Branche.

Wenn Rail and Fly Bestandteil der Pauschalreise ist und nicht separat ausgewiesen wird, gehört der Bahntransfer zur eigenen Leistung des Veranstalters. Damit muss er sich Bahnverspätungen als eigenen Reisemangel zurechnen lassen. Egal, ob die Verspätung an einer Weichenstörung oder einer Umleitung lag.

Spannend ist die Sache mit den sechs Minuten. Das Gericht stellte fest, dass die geringe Unterschreitung der Empfehlung nicht kausal für das Verpassen des Fluges war. Schuld war die massive Verspätung des Zuges, nicht der Puffer von zwei Stunden 54 statt drei Stunden. Hätte der Mann den nächsten Zug genommen, wäre er auch nicht pünktlicher angekommen.

Das ist juristisch der entscheidende Punkt. Andere Gerichte haben in der Vergangenheit deutlich strenger geurteilt. Das Landgericht Koblenz wies eine Klage von Reisenden komplett ab, weil sie nur zwei Stunden 32 Minuten Puffer eingeplant hatten. Da war die Empfehlung von drei bis dreieinhalb Stunden allerdings fast eine Stunde unterschritten.

In Böblingen ging es um sechs Minuten. Das Gericht zog die Grenze zwischen geringfügiger Abweichung und grob fahrlässiger Reiseplanung deutlich anders.

Für Reisende mit Rail and Fly ist das Urteil ein praktischer Anhaltspunkt. Solange der Bahntransfer Teil der Pauschalreise ist und kein eigener Preis dafür ausgewiesen wird, haftet der Veranstalter für Bahnverspätungen. Eine geringe Unterschreitung der Pufferempfehlung allein reicht nicht aus, um diese Haftung zu kippen.

Wichtig ist allerdings, dass der Reisende den Mangel sofort beim Veranstalter anzeigt und nicht eigenmächtig bucht, bevor die Notfall-Hotline erreicht wurde. Wer den Veranstalter nicht informiert oder nicht durchkommt, sollte das dokumentieren.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Das Urteil läuft beim Amtsgericht Böblingen unter Az. 20 C 1695/24.

Noch ein kurzer Hinweis zum Bild: Reddit holt das aus der Quellseite das sind oft ki-generierte Bilder, die die Portale "Symbolbild" nennen. Es sind keine echten Fotos.

ra-kotz.de
u/MelonDusk123456789 — 3 days ago
▲ 83 r/RA_Kotz

Seit 1992 lief die BU-Rente. Dann kam ein Brief mit zwei Wörtern, die alles ändern sollten.

Über drei Jahrzehnte lang sicherte eine Berufsunfähigkeitsrente den Lebensunterhalt eines Mannes. Dann stellte die Versicherung die Zahlungen ein.

Der Trick: ein sogenanntes befristetes Anerkenntnis. Auf zwei Monate. Rückwirkend. Für einen Zeitraum, der längst abgelaufen war.

Auf den ersten Blick wirkt das wie ein juristischer Kniff. Auf den zweiten Blick ist es ziemlich frech. Denn die Berufsunfähigkeit selbst dauerte ja weiter an.

Der Versicherte zog vor Gericht. In erster und zweiter Instanz verlor er. Erst der Bundesgerichtshof drehte das Ding um.

Die Karlsruher Richter sagten klar: Eine rückwirkende Befristung des Anerkenntnisses zum Nachteil des Versicherten ist unzulässig, wenn sie von den gesetzlichen Vorgaben abweicht. Wenn die Befristung unwirksam ist, bleibt das Anerkenntnis stehen. Und zwar unbefristet.

Heißt im Klartext: Der Versicherer ist gebunden. An seine eigene Zusage. Er kann sich nicht im Nachhinein einen Notausgang basteln, indem er sagt, eigentlich habe man ja nur für zwei Monate anerkannt.

Wer eine BU-Rente bezieht und plötzlich einen ähnlichen Brief im Kasten hat, sollte zweimal hinschauen. Steht da ein Datum, das in der Vergangenheit liegt? Wird die Befristung erst später nachgeschoben? Genau das ist der Punkt, an dem das ganze Konstrukt kippen kann.

Wichtig dabei: Eine Leistungseinstellung wegen Besserung verlangt nach diesem Urteil außerdem einen echten medizinischen Vergleich von alten und neuen Befunden. Pauschale Floskeln reichen nicht.

Wer das ganze Urteil im Original lesen möchte, findet es beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 223/21.

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

versicherungsrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 4 days ago
▲ 46 r/RA_Kotz

Eine dienstliche Mail landet im Spam-Ordner. Was kann da schon schief gehen?

Klingt erstmal nach einem typischen IT-Problem. Mail rutscht durch den Filter, bleibt unbeachtet liegen, irgendwann fällt es jemandem auf. Im Beamtenrecht ist das richtig teuer geworden.

Ein Lehrer aus Schleswig-Holstein hatte genau diese Erfahrung gemacht. Die Schule schickte ihm Ende 2020 eine Aufforderung zur Dienstaufnahme. Per E-Mail. Sie landete im Spam-Ordner. Der Lehrer reagierte nicht. Daraus wurde unentschuldigtes Fernbleiben, kombiniert mit weiteren Betrugsvorwürfen. Am Ende: vorläufige Dienstenthebung und 30 Prozent Gehaltskürzung.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein wollte der Mann das alles wieder loswerden. Erfolglos. Das Gericht stellte klar: Wer dienstlich digital kommuniziert, muss seinen Posteingang inklusive Spam-Ordner regelmäßig prüfen. Der Hinweis „war im Spam" ist juristisch eine Schutzbehauptung, keine Entschuldigung.

Heißt das, dass jeder Beamte jeden Morgen in den Spam-Ordner schauen muss? Im Streitfall ja, sobald ein Konflikt mit dem Dienstherrn läuft. Die Sorgfaltspflicht ist dann besonders hoch.

Das eigentlich harte am Verfahren war aber nicht die Spam-Geschichte, sondern die Hürde im Eilverfahren. Für eine vorläufige Suspendierung muss laut Landesdisziplinargesetz nicht alles minutiös bewiesen werden. Es reicht, wenn die spätere Entfernung aus dem Dienst nach summarischer Prüfung überwiegend wahrscheinlich ist.

Diese Hürde ist absichtlich niedriger als im Hauptverfahren. Hintergrund: Der Dienstherr soll bei dringendem Verdacht handlungsfähig bleiben. Für den Beamten heißt das, dass alle entlastenden Argumente bereits im Eilverfahren auf den Tisch müssen. Wer das Pulver für später aufspart, riskiert vollendete Tatsachen.

Die 30 Prozent Gehaltskürzung sind in der Praxis übrigens oft der eigentliche Hebel. Disziplinarverfahren ziehen sich über Jahre. Wer wirtschaftlich nicht durchhält, gibt irgendwann auf. Behörden wissen das.

Auch der Einwand des Lehrers, die Schule hätte ihn doch nochmal anrufen oder anschreiben können, ließen die Richter nicht gelten. Es sei seine eigene Aufgabe gewesen, sich beim Dienstherrn zu melden und Arbeitsbereitschaft zu zeigen. Mitverschulden der Schule sah das OVG keines.

Die Konsequenz für andere Beamte: Wenn ein Disziplinarverfahren droht, sofort die digitale Erreichbarkeit absichern, jeden Spam-Ordner kontrollieren und Kommunikation lückenlos dokumentieren. Bei einer Suspendierung mit Bezügekürzung möglichst sofort einen Eilantrag prüfen lassen.

Das vollständige Urteil findet ihr unter Az. 14 MB 2/25 beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. April 2026.

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

arbeitsrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 38 r/RA_Kotz

Mit der Eisenstange auf den Schuldner los: Ist das nach dem Bundesgerichtshof eigentlich Raub?

Wer mit Gewalt seine offenen Rechnungen eintreibt, ist Räuber. Klingt erst mal logisch.

Ist es aber nicht. Jedenfalls nicht zwingend.

Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2025 einen Schuldspruch eines Landgerichts kassiert. Der Angeklagte war gemeinsam mit Begleitern auf einen Mann losgegangen, der ihm Geld schuldete. Sie holten ihn am Bankautomaten ein. Es folgten Schläge und Tritte.

Aus der Geldbörse des Opfers nahm der Täter dann 30 Euro mit. Den Rest warf er weg.

Das Landgericht Osnabrück hatte ihn wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah das anders. Der Mann ging davon aus, er habe einen fälligen Anspruch auf das Geld. In diesem Glauben fehlt ihm der Vorsatz, sich fremdes Eigentum anzueignen.

Juristen nennen das einen Tatbestandsirrtum. Wer glaubt, ihm gehöre die Sache ohnehin, will sich nichts Fremdes aneignen. Ohne diesen Aneignungs-Vorsatz ist es kein Raub.

Was bleibt? Gefährliche Körperverletzung. Nötigung. Die Gewalt selbst bewerten die Richter weiterhin als strafbar. Nur die Etikettierung Raub fällt weg.

Praktisch ändert sich für den Verurteilten kaum etwas. Die Strafe von einem Jahr auf Bewährung bleibt stehen, weil der Unrechtsgehalt der Gewalt unverändert ist.

Damit zieht der Bundesgerichtshof eine Linie zwischen Raub und schlichter Selbstjustiz. Wer glaubt, sein Geld eigenmächtig holen zu dürfen, irrt rechtlich. Zum Räuber wird er dadurch aber nicht.

Wer das im Original lesen will, findet die Entscheidung beim Bundesgerichtshof unter Az. 3 StR 458/25, Beschluss vom 28.10.2025.

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

strafrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 107 r/RA_Kotz

Ein Paar kauft im Dezember 2022 eine Doppelhaushälfte in Bochum. 463.500 Euro. Im Exposé wird sie angepriesen als "im Jahre ca. 1951 errichtete Doppelhaushälfte". Mit dem üblichen Notartermin, mit der üblichen Klausel zur sofortigen Zwangsvollstreckung.

Nach der Schlüsselübergabe stellen die Käufer fest, dass an der Sache irgendwas nicht stimmt. Und liegen damit ziemlich richtig.

Ein Gutachter findet später heraus, dass die wesentliche Bausubstanz aus dem Jahr 1908 stammt. Der Keller, das Erdgeschoss, das tragende Mauerwerk im Obergeschoss. Erst die Decke darüber wurde nach dem Krieg neu gemacht. Eine alte Notiz vom Stadtbauamt aus dem Jahr 1947 belegt sogar, dass das Haus damals zwar beschädigt, aber nicht komplett zerstört war. Ein vollständiger Wiederaufbau hat nie stattgefunden.

Pikant wird es bei einem Blick in die Unterlagen des Verkäufers. In seiner eigenen Wohngebäudeversicherung von 2020 hat er als Baujahr selbst 1908 angegeben. Im Grundsteuerbescheid steht "vor 1949". Im Verkaufsexposé wurde plötzlich daraus 1951.

Genau diese Diskrepanz ist dem Verkäufer am Ende zum Verhängnis geworden.

Die Käufer haben den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und sich gegen die Zwangsvollstreckung gewehrt. Das Landgericht Bochum hat ihnen Recht gegeben. Es hat die Vollstreckung für unzulässig erklärt und den Verkäufer verurteilt, die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde herauszugeben. Damit ist sein wichtigstes Druckmittel weg.

Das Argument, der Makler habe die Käufer doch vor Vertragsschluss aufgeklärt, hat das Gericht nicht überzeugt. Eine Zeugenvernehmung hat die Geschichte zerlegt. Die Zeugin hat ausgesagt, sie habe die Käufer überhaupt erst nach der Schlüsselübergabe getroffen.

Spannender Nebenaspekt für alle, die mal was beim Hauskauf erleben: Falsche Angaben im Makler-Exposé werden dem Verkäufer rechtlich so zugerechnet, als hätte er sie selbst getätigt. Selbst wenn der Makler die Daten eigenständig recherchiert. Solange der Makler im Auftrag des Verkäufers tätig wird, haftet der Verkäufer.

Wichtig ist allerdings das Tempo. Eine Vollstreckungsabwehrklage allein stoppt den Gerichtsvollzieher nicht. Wer nicht parallel einen Eilantrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung stellt, kann trotz laufender Klage gepfändet werden. Im konkreten Fall hat das Gericht die vorläufige Vollstreckbarkeit von einer Sicherheit in Höhe von 570.000 Euro abhängig gemacht.

Das vollständige Urteil findet ihr unter Aktenzeichen 3 O 232/23 beim Landgericht Bochum.

Noch ein kurzer Hinweis zum Bild: Reddit holt das aus der Quellseite, das sind oft ki-generierte Bilder, die die Portale "Symbolbild" nennen. Es sind keine echten Fotos.

u/MelonDusk123456789 — 9 days ago
▲ 154 r/RA_Kotz

Mobilfunkvertrag bei 1&1 nicht rechtzeitig gekündigt? Pech gehabt, weitere zwölf Monate Mindestlaufzeit. So stand es jedenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat genau diese Klausel jetzt kassiert.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. In erster Instanz hatte das Landgericht Koblenz schon fünf Klauseln aus den 1&1-AGB für unwirksam erklärt. Das OLG bestätigte das nicht nur, sondern legte gleich noch zwei weitere drauf.

Die wichtigste betrifft die automatische Vertragsverlängerung. Nach den 1&1-AGB sollte sich der Vertrag um jeweils zwölf Monate verlängern, wenn man nicht rechtzeitig kündigt.

Genau das verbietet aber das Telekommunikationsgesetz. Nach einer automatischen Verlängerung darf der Kunde jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die 1&1-Klausel erweckte aber den Eindruck, dass man wieder ein ganzes Jahr festsitzt. Genau das ist die Masche, die der Gesetzgeber abstellen wollte.

Eine zweite Klausel war noch unverschämter. 1&1 behielt sich darin vor, die Vertragsbedingungen "nach billigem Ermessen und zu ändern, sofern die Ausgewogenheit des Vertrages hierdurch in nicht nur unbedeutendem Maße geändert wird".

Das Gericht zerlegte den Satz freundlich. Die Aneinanderreihung von "billigem Ermessen", "Ausgewogenheit" und "nicht unbedeutend" sei so vage, dass kein Kunde absehen könne, was da eigentlich geändert werden darf. Das eingeschobene "und" mache die Klausel zudem grammatikalisch sinnlos.

Klartext: Wenn 1&1 nach so einer Formulierung Preise erhöht oder Leistungen kürzt, kann sich niemand wehren, weil niemand versteht, was die Klausel überhaupt erlaubt. Genau deshalb ist sie unwirksam.

Auch die dritte gekippte Klausel hat es in sich. Nach den 1&1-AGB sollte die Monatsrechnung schon mit der Bekanntgabe im Kundenportal fällig werden. Nicht mit Zustellung per E-Mail oder Brief, sondern mit dem stillen Hochladen ins Online-Konto.

Das OLG fand das nicht in Ordnung. Wer die Rechnung gar nicht bemerkt, weil er sich nicht ständig ins Portal einloggt, gerät unverschuldet in Verzug. So funktioniert das mit der Fälligkeit von Forderungen nicht.

Konkret heißt das für 1&1-Kunden: Wer in einer dieser Konstellationen schon Geld verloren hat, also zum Beispiel ein Jahr länger gezahlt hat, weil die Verlängerung griff, sollte das Urteil im Hinterkopf behalten. Rechtskräftig ist es zwar noch nicht, aber die Richtung ist klar.

Wer die Entscheidung im Original lesen will, findet sie beim Oberlandesgericht Koblenz unter dem Az. 2 U 603/24.

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

u/MelonDusk123456789 — 10 days ago
▲ 29 r/RA_Kotz

Schlag auf den Po beim Teamevent: Reicht das für eine fristlose Kündigung nach 27 Jahren im Konzern?

Für den Arbeitgeber war die Sache klar. Ein Schlag auf das Gesäß einer rund 34 Jahre jüngeren Praktikantin beim Teamevent. Das ist sexuelle Belästigung. Da hilft nur fristlose Kündigung.

Für den Mitarbeiter sah es anders aus. 54 Jahre alt, seit 1997 im Konzern, 27 Jahre ohne jede Beanstandung. Tarifvertraglich ordentlich unkündbar. In der Aktivphase der Altersteilzeit. Und nach dem Vorfall sofortige Reue, mündliche Entschuldigung am selben Abend, am nächsten Morgen bei den Vorgesetzten und schriftlich per WhatsApp bei der Praktikantin.

Das Landesarbeitsgericht Bremen hat dem Mann am Ende Recht gegeben. Die fristlose Kündigung ist unwirksam, das Arbeitsverhältnis besteht fort.

Vorab eines: Die Tat selbst hat das Gericht klar als sexuelle Belästigung eingestuft. Ein Schlag auf das Gesäß einer Kollegin ist eine sexualisierte Handlung und ein Eingriff in die körperliche Intimsphäre. Daran wackelt nichts.

Damit gibt es einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung. Aber das ist nur der erste Schritt.

Im zweiten Schritt muss eine Interessenabwägung stattfinden. Und die fiel zugunsten des Mitarbeiters aus.

Erstens das Verhalten nach der Tat. Sofortige Reue, mehrfache Entschuldigung, Selbstanzeige beim Vorgesetzten. Daraus zog das Gericht den Schluss, dass eine Abmahnung als milderes Mittel ausgereicht hätte.

Zweitens die 27 Jahre beanstandungsfreier Beschäftigung. Solche langen Zeiten ohne Probleme schlagen in einer Abwägung schwer ins Gewicht. Sie sprechen für eine positive Verhaltensprognose und gegen die Annahme, das Vertrauensverhältnis sei dauerhaft zerstört.

Drittens spielten die Umstände eine Rolle. Der Vorfall fand außerhalb der Arbeitszeit statt, auf einer abendlichen Kneipentour mit Alkoholkonsum. Das ist keine Entschuldigung, mildert die Schuld aber rechtlich.

Viertens hatte der Betriebsrat eine konkrete Versetzung vorgeschlagen, sogar mit zwei Hallen-Alternativen. Der Arbeitgeber ist auf diesen Vorschlag nicht substantiiert eingegangen. Ein milderes Mittel war damit greifbar, der Konzern hat es ignoriert.

Was Arbeitnehmer aus dem Fall mitnehmen können, ist klar. Reue dokumentieren. Möglichst schnell, möglichst schriftlich. Und wenn der Betriebsrat im Spiel ist, gemeinsam überlegen, ob es eine freie Stelle gibt, auf die eine Versetzung möglich wäre.

Was Arbeitgeber lernen können, ist auch klar. Wer fristlos kündigt, muss zeigen, dass eine Abmahnung oder Versetzung nicht ausreicht. Bei langjährigen Mitarbeitern mit makelloser Akte ist diese Hürde extrem hoch.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist allerdings zugelassen. Das letzte Wort haben also noch die Erfurter Richter.

Wer sich das Urteil mal selbst reinziehen will: Aktenzeichen 1 SLa 75/25 beim Landesarbeitsgericht Bremen.

Kleine Hinweis zum Vorschaubild: Das kommt automatisch aus dem Quellartikel und wurde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit per KI (und auch dort so gekennzeichnet). Es ist KEIN Foto von dem echten Fall.

arbeitsrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 7 days ago
▲ 118 r/RA_Kotz

Drei Hunde, ein erwarteter Paketzusteller, ein offener Türspalt. Was schiefgehen kann, geht schief.

Die Hunde stürmen los. Der Bote sieht sie kommen und rettet sich auf das Nächstbeste, was groß genug ist. In diesem Fall ein Porsche Cayenne. Auf dem stehen anschließend Beulen.

Der Tierhalter, dem der SUV gehört, fand die Aktion teuer und wenig amüsant. Er klagte den Paketzusteller auf Schadensersatz für den Blechschaden.

Das Amtsgericht München sah das anders. Und zwar deutlich.

Das Stichwort heißt Tiergefahr. Wer mehrere Hunde hält, ist für die typischen Risiken verantwortlich, die von ihnen ausgehen. Bei einer Gruppe von Tieren kommt noch ein weiterer Aspekt dazu: die sogenannte Rudeldynamik. Mehrere Hunde reagieren anders als ein einzelnes Tier. Schneller. Lauter. Aufdringlicher. Und genau das hatte der klagende Tierhalter zu verantworten, weil er den Besuch des Zustellers erwartet hatte und seine Tiere trotzdem nicht unter Kontrolle hatte.

Der Bote habe zwar einfach fahrlässig gehandelt, als er sich aufs Auto rettete. Aber diese Fahrlässigkeit tritt nach Ansicht des Gerichts vollständig hinter die Tiergefahr zurück. Heißt im Klartext: Der Tierhalter bleibt auf dem Schaden sitzen. Komplett.

Das Gericht formulierte es mit einer trockenen Logik. Wer sehenden Auges die Tür aufmacht und ein erwartetes Hunderudel auf einen angekündigten Dienstleister zulaufen lässt, trägt das Risiko für die Folgen selbst. Inklusive Ausweichmanöver auf parkende Luxus-SUVs.

Für Hundehalter ist das ein wichtiger Punkt. Bei einem einzelnen Hund kann ein Mitverschulden des Geschädigten den Anspruch reduzieren. Bei zwei oder mehr Hunden zieht das Argument der Rudeldynamik. Die Tiergefahr wiegt dann so schwer, dass selbst ein leicht unbeholfener Bote nichts mehr beitragen muss.

Für Paketboten und andere Lieferdienste ist die Entscheidung beruhigend. Wer sich vor einem heranstürmenden Hunderudel auf eine Motorhaube rettet, muss nicht hinterher selbst für den Schaden zahlen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Wer es im Original lesen will, findet es beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 223 C 6838/25 mit Datum 12. Februar 2026.

Hinweis in eigener Sache: Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert, das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

u/MelonDusk123456789 — 12 days ago
▲ 97 r/RA_Kotz

Vielen Dank für eure ganzen Beiträge. als absoluter Laie, der sich normalerweise nicht mit Urteilen auskennt und auseinandersetzt, lese ich hier sehr gerne.

danke für den sehr interessanten Input!

reddit.com
u/Grabgewalt — 12 days ago
▲ 52 r/RA_Kotz

Wenn der Nachbar einen Pool baut und im Bebauungsplan steht "keine Nebenanlagen". Müsst ihr das wirklich akzeptieren?

Der eine baut, der andere zieht vor Gericht. Klassiker im Nachbarrecht.

Im konkreten Fall ging es um einen Swimmingpool, den ein Hauseigentümer in Bayern bauen wollte. Die Gemeinde hat ihm dafür eine sogenannte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt. Im Bebauungsplan stand nämlich, dass Nebenanlagen auf dem Grundstück eigentlich nicht erlaubt sind.

Die Nachbarn haben sich in zwei Instanzen gegen die Genehmigung gewehrt. Erfolglos.

Eine Befreiung von einem Bebauungsplan ist immer dann möglich, wenn das Verbot kein "Grundzug der Planung" ist. Übersetzt: Wenn das, was im Plan verboten wurde, nur eine technische Festsetzung ohne tieferen städtebaulichen Sinn war, kann die Behörde davon abweichen, wenn die Abweichung niemandem weh tut.

Spannend wird es bei der Frage, wie man einem alten Bebauungsplan ansieht, ob das Verbot ein Grundzug war oder nicht. Genau das hat hier den Ausschlag gegeben.

Der Verwaltungsgerichtshof München hat sich die Aufstellungsakten des damaligen Bebauungsplans angeguckt. Und dort fanden sich keine städtebaulichen Begründungen dafür, warum Nebenanlagen pauschal ausgeschlossen wurden. Keine Sichtachsen, keine Grünstrukturen, keine sonstigen Schutzbedürfnisse. Nur das Verbot ohne Erklärung.

Damit war der Weg frei für die Befreiung, und der Pool darf gebaut werden. Die Nachbarn müssen die Verfahrenskosten als Gesamtschuldner tragen. Das Verwaltungsgericht Würzburg hatte schon in der ersten Instanz so entschieden.

Praktisch heißt das: Wenn ihr selbst eine Befreiung beantragen wollt, lohnt sich ein Blick in die historischen Aufstellungsakten der Gemeinde. Steht dort kein konkreter Grund für das Verbot, habt ihr gute Karten. Steht dort, dass Nebenanlagen wegen einer bestimmten Sichtachse oder einer geschützten Grünstruktur ausgeschlossen wurden, sieht es schwieriger aus.

Andersrum gilt für Nachbarn: Wer sich gegen eine Befreiung wehren will, muss konkret darlegen, welcher städtebauliche Grundzug durch das Bauvorhaben verletzt wird. Pauschales "der Pool stört" reicht nicht.

Aktenzeichen für Neugierige: 9 ZB 24.621 beim Verwaltungsgerichtshof München, dazu in der Vorinstanz das Verwaltungsgericht Würzburg unter W 5 K 23.163.

Kleine Hinweis zum Vorschaubild: Das kommt automatisch aus dem Quellartikel und wurde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit per KI (und auch dort so gekennzeichnet). Es ist KEIN Foto von dem echten Fall.

ra-kotz.de
u/MelonDusk123456789 — 7 days ago
▲ 38 r/RA_Kotz

Auf Knien am Tropenstrand das Cabrio überreicht. Drei Jahre später muss er es zurückgeben. Wem gehört eigentlich ein Hochzeitsgeschenk?

Manche Geschichten klingen wie aus einer Kitschkomödie. Tropenstrand, Trauung, Geschenkpapier um die Autokennzeichen. Der Mann reicht seiner frisch angetrauten Frau auf Knien das Geschenk. Ein Audi A5 Cabriolet.

Dann kam die Wirklichkeit. Die Beziehung hielt nicht. Getrennt lebten die beiden. Und plötzlich war die Frage: Wem gehört das Auto eigentlich?

Vor dem Oberlandesgericht Nürnberg argumentierte der Mann, er habe seiner Ex nur die Nutzung geschenkt. Das Auto sei auf seine Firma zugelassen, dort liefen Steuer und Sprit. Sie habe es lediglich als Dienstwagen während der Ehe gehabt.

Die Richter glaubten ihm das nicht. Erstens: Bei der Hochzeit wurde nicht irgendein Nutzungsrecht überreicht, sondern Geschenkpapier um die Kennzeichen. Symbolik genug. Zweitens: Die Frau wurde in den Fahrzeugbrief eingetragen und bekam einen Schlüssel. Drittens: Hochzeitsgäste sagten als Zeugen aus, was tatsächlich überreicht wurde.

Damit war die Eigentumsübertragung aus Sicht des Gerichts klar. Und zwar trotz Eintragung der Firma als wirtschaftliche Halterin. Eigentum und Halterschaft sind im Recht zwei verschiedene Schuhe.

Pikant ist die juristische Begründung dahinter. Eine Eigentumsübertragung verlangt eigentlich auch eine vollständige Übergabe der Sache. Bei Eheleuten gilt das aber so nicht. Wer geheiratet hat, lebt automatisch im Mitbesitz der gemeinsamen Sachen. Der eigene Schlüssel des Mannes änderte am Eigentum der Frau nichts.

Der Mann hatte das Cabrio später aus der Werkstatt eigenmächtig mit seinem Zweitschlüssel mitgenommen. Damit entzog er der Frau die Nutzung. Das Gericht stufte das Auto als Haushaltsgegenstand im Sinne des Familienrechts ein. Mit der Trennung verlor der Mann sein Mitbenutzungsrecht. Sie bleibt Eigentümerin und kann das Cabrio herausverlangen.

Wer das Urteil im Original lesen möchte, findet es beim Oberlandesgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen 11 UF 940/25.

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

lto.de
u/MelonDusk123456789 — 6 days ago
▲ 51 r/RA_Kotz

Anerkennt die Versicherung erst die BU-Rente und stellt zwei Jahre später wieder ein, kann sie sich raus verhandeln. Klingt logisch?

Klingt logisch. Ist aber falsch.

Eine Krankenschwester im Schichtdienst einer Reha-Klinik bekam 2014 ein Schreiben ihrer Versicherung. Die Eintrittspflicht für die Berufsunfähigkeitsrente sei anerkannt. So weit, so klar.

Knapp zwei Jahre später drehte die Versicherung um. Erst sollte das Anerkenntnis rückwirkend zum Jahresende 2013 befristet sein. Dann gab es im Dezember 2014 eine Vereinbarung über weitere Zahlungen bis Mitte 2015. Wichtig dabei: "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Klassische Formulierung, mit der sich Versicherer aus Verpflichtungen herauskaufen wollen.

Ab Juli 2015 zahlte die Versicherung gar nicht mehr. Die erste Klage scheiterte beim Landgericht Bielefeld. Dann ging es ins Berufungsverfahren.

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Sache komplett gedreht. Mit drei Kernaussagen, die für viele BU-Versicherte nützlich sind.

Erstens: Das ursprüngliche Anerkenntnis von 2014 war ein bindendes Anerkenntnis sui generis. Übersetzt: Eine Zusage eigener Art, die die Versicherung an die Leistung bindet. So lange, bis sie ein ordnungsgemäßes Nachprüfungsverfahren durchführt.

Zweitens: Eine rückwirkende Befristung ist unzulässig. Genau wie der Bundesgerichtshof in einem anderen Fall entschieden hat, kann die Versicherung kein Anerkenntnis im Nachhinein zeitlich beschneiden.

Drittens, und das ist der eigentliche Hammer: Die Vereinbarung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" wurde als treuwidrig eingestuft. Sinngemäß sagte das Gericht: Wenn die Versicherung mit so einer Klausel die Beweislast umkehrt und der Versicherte plötzlich beweisen muss, dass er weiterhin berufsunfähig ist, ist das ein Verstoß gegen Treu und Glauben.

Die Krankenschwester gewann. Das Anerkenntnisschreiben aus 2014 wurde sogar erst im Berufungsverfahren als Beweis zugelassen, weil der Sachverhalt zwischen den Parteien unstreitig war.

Konkret heißt das für andere BU-Versicherte: Anerkenntnisschreiben sind Gold wert und gehören in den Aktenordner, nicht in den Müll. Vereinbarungen mit der Floskel "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" sind nichts, was man unbedacht unterschreibt. Und wer im Streitfall Post über eine angebliche Beendigung bekommt, hat innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist Zeit für eine Klage.

Für die Juristenfans unter euch: Das Urteil läuft beim Oberlandesgericht Hamm unter dem Aktenzeichen 20 U 369/22, Urteil vom 13. Dezember 2023.

Kurz zum Bild: Reddit blendet automatisch ein Vorschaubild aus der Quellseite ein. Die sind heute meistens aus dem KI-Bildgenerator und dienen nur als Deko zum Artikel. Keine echten Personen, keine echten Gerichtssäle oder echte Fotos…

versicherungsrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 6 days ago