Stromkosten / Abschlag nach Wohnungsübergabe
Guten Tag,
ich bin Mitte März in eine weiter entfernte andere Stadt umgezogen und habe Anfang März den Mietvertrag für meine alte Wohnung gekündigt (da sich alles sehr spontan ergeben hat, konnte ich nicht vorher kündigen). Aufgrund der üblichen Regelung mit dem übernächsten Monat läuft der Mietvertrag noch bis zum 31.05.
Beim Stromversorger hatte ich ursprünglich im März meinen Auszug zum 31.05. angekündigt, da ich zu diesem Zeitpunkt geplant hatte, die alte Wohnung tatsächlich erst Ende Mai zu übergeben, weil ich noch Renovierungsarbeiten durchführen musste (für die ich Strom brauchte), und zunächst angenommen hatte, dass ich bis Mai keine Zeit dafür finde.
Allerdings konnte ich die Renovierungsarbeiten jetzt doch schon im April durchführen und habe die Wohnung und die Schlüssel bereits am 20.04. übergeben. Der Zählerstand von diesem Datum wurde auch im Übergabeprotokoll festgehalten. Ein Nachmieter ist wohl allerdings noch nicht in der Wohnung, weshalb mein Mietvertrag weiterhin erst am 31.05. endet.
Ich nehme an, dass ich jetzt den Stromkostenabschlag für Mai (der am 21.05. fällig wird) nicht mehr zahlen muss, da ich ja im Mai keinen Strom mehr verbrauchen konnte, weil die Wohnung schon übergeben wurde. Ich würde daher den Dauerauftrag für den Abschlag bei meiner Bank beenden und dem Stromanbieter mitteilen, dass ich bereits am 20.04. die Wohnung übergeben habe und den Zählerstand von diesem Tag für die Endrechnung nennen.
Ist das so korrekt oder übersehe ich etwas? Meines Verständnisses nach müsste der Vermieter ja die möglicherweise anfallenden Stromkosten für die Zeit nach der Wohnungsübergabe tragen.