u/MetalOpen8891

Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälte wegen Filesharing

Moin,

ich habe eine Abmahnung von der Kanzlei Nimrod wegen angeblichem Filesharing eines mir völlig unbekannten Computerspiels bekommen und bin damit hier ja bei weitem nicht der Einzige. Die üblichen Schritte zur Vorgehensweise bei unberechtigten Abmahnungen sind bekannt. Darum soll es hier aber nicht in erster Linie gehen, dazu gibt es ja schon einige Posts. Mir sind nur einige Ungereimtheiten aufgefallen und ich will versuchen herauszufinden, wie es dazu überhaupt kam.

Ob die behauptete IP-Adresse überhaupt stimmt, lässt sich nicht mehr nachvollziehen, so weit reichen die Logs im Router nicht, aber gehen wir mal davon aus, dass ja.

Interessant ist, dass zum behaupteten Zeitpunkt tatsächlich ein P2P-Download stattgefunden hat, aber für ein völlig anderes Werk, an dem die Mandantin der Kanzlei keine Rechte besitzt. Dementsprechend stimmt der im Schreiben angegebene Hash-Wert der behaupteten Datei auch nicht überein.

  1. Ist es möglich, dass der Provider bei der Herausgabe der IP-Adresse schlicht einen Fehler gemacht und die falsche IP ermittelt hat?
  2. Ist es möglich, dass der ominöse (nicht näher genannte) "Dienstleister", der angeblich das P2P-Netzwerk überwacht, einen Fehler gemacht hat, beispielsweise einem Hash das falsche Werk zugeordnet und dann den falschen Rechteinhaber kontaktiert hat?
  3. Oder - kann es sein, dass sie den tatsächlich erfolgten Download registriert haben, obwohl sie dafür gar nicht die Rechte und kein Mandat haben, und die herausgefischten IPs bewusst für Massenabmahnungen für eines ihrer eigenen Werke benutzen - nach dem Motto "versuchen kann man es ja mal, fällt schon nicht auf"?

Nun, selbstverständlich wäre das Betrug und würde auffallen, oder? (Mir ist schon klar, dass das Geschäftsmodell in erster Linie darauf beruht, genug Dumme zu finden, die sich durch Anwaltsbriefe einschüchtern lassen und lieber schnell Geld zahlen.)

Interessant ist auch, dass zwischen der behaupteten Tatzeit und dem Beschluss des Gerichts zur Datenherausgabe keine 24 h liegen - da kann also jeder Dulli ankommen, eine Rechtsverletzung behaupten und das Gericht winkt einfach die Datenherausgabe durch, ohne mal nach einem Nachweis zu fragen (den sie logischerweise gar nicht hätten vorlegen können). Hätte ich auch nicht gedacht.

Rechtlich mache ich mir (momentan) wenig Sorgen, weil ich das Schreiben aufgrund der falschen behaupteten Datei eh für unwirksam halte. Ich habe vorerst einen standardmäßigen Widerspruch formuliert, den Mangel an Beweisen beanstandet und warte erstmal ab, ob da noch etwas kommt. Bin gespannt, wie sie etwas beweisen wollen, was nicht passiert ist. Werde mich soweit vermeidbar nicht selbst belasten, aber im Zweifel könnte ich belegen, dass ich zum fraglichen Zeitpunkt eine Datei runtergeladen habe, nur eben nicht ihre Datei.

Hinweis: selbstverständlich erwarte ich hier keine vollwertige Rechtsberatung.

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u/MetalOpen8891 — 3 days ago