VorgV Paragraf 4 Abs 1.- 3.
Moin,
ich bin zurzeit aufm Uffzlehrgang und hätte eine Frage bezüglich des Vorgesetzten Verhältnis, weil ich absolut es nicht checke wie der Wehrrechtlehrer es erklärt.
VorgV Paragraf 4 setzt einen aufgrund des Dienstgrades in ein Vorgesetzenverhältnis.
Abs 1 davon regelt das es in der gleichen Einheit Kompanie ist.
Abs 2 regelt das es innerhalb militärischer Liegenschaften ist.
Abs 3 regelt das es in der gleichen Liegenschaft ist aber nicht die gleiche Kompanie/Einheit ist.
Jetzt sagt unser Wehrrechtlehrer das z.b ein
Stabsunteroffizier einem Unteroffizier nicht vorgesetzt ist weil beide die gleiche Dienstgradgruppe haben, aber er wäre im doch nachdem Höhren Dienstgrad Vorgesetzt.
Ebenfalls wird uns gesagt das außerhalb der Liegenschaften kein Vorgesetzten besteht wenn man z.b am Bahnhof steht und den Soldaten nicht kennt, außer er setzt sich nach Paragraph 6 ins Vorgesetztenverhältnis.
Könnte das jemand nochmal etwas erklären vorallem Paragraph 4 Abs 1-3