u/MasterOfPuppets0815

Plausibiltätsprüfung Grundsteuerfeststellungserklärung ?

Im Nachgang der Grundsteuerreform gab es ja genug Fälle in denen Eigentümer deutlich mehr / weniger als vorher bezahlten. Bei Eigentumswohnungen im selben Wohnblock gibt es teils erhebliche Unterschiede.

Da man aber wie beim Einkommen oft nicht untereinander über konkrete Zahlen spricht, wird vieles wohl hingenommen.

Als konkreter Fall (NRW), neuer Miteigentümer stellt fest daß er für die erworbene Wohnung etwa soviel bezahlen soll wie für sein Haus zwei Strassen weiter und doppelt so viel wie für eine ähnliche Wohnung im gleichen Haus.

Nach investigativer Mission und stellte sich heraus daß der Voreigentümer in Anlage GW-2 die Gesamtfläche des Grundstücks und nicht seinen Anteil (Miteigentum/Gesamt *Fläche) eingetragen hat, ein Fallstrick der sicher nicht selten vorkommt und letztlich auch die Mieter trifft.

Falls jemand hier vom Fach ist, wäre es interessant zu erfahren inwieweit solche Erklärungen einzelner Wohnungen überhaupt auf Plausibilität überprüft werden etwa im Hinblick auf das Gesamtgebäude und andere Wohnungen im gleichen Flurstück ? Oder nur wenn offensichtlich zu niedrig 😉.

Zum zweiten, sind die Grundsteuerfeststellungen in Stein gemeißelt oder hat man Anspruch auf Neuabgabe/Korrektur ? Wird "zuviel" gezahlte GrundSteuer erstattet ?

Vielen Dank

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u/MasterOfPuppets0815 — 1 day ago