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Grill bei Kellerräumung eines verstorbenen Nachbars entfernt. Nachlasspflegerin weist Forderung ab

Hallo zusammen,

ich könnte bei einer Sache Hilfe brauchen.

Ich wohne in einem Zweifamilienhaus. Der andere Mieter ist vor einiger Zeit verstorben. Seine Kellerräume wurden im Dezember 2024/Januar 2025 von einer beauftragten Firma geräumt. Dabei wurde irrtümlicherweise auch mein geliebter Weber-Grill (ein E-4710 von 2023) samt Zubehör (Abdeckhaube, Grillzange) entfernt, der im Gemeinschaftsbereich des Kellers zwischen den Abteilen stand, abgedeckt mit der originalen Weber-Schutzhulle eingemottet für den Winter.

Den Verlust habe ich erst jetzt am Samstag festgestellt. In der Saison 2025 habe ich den Grill nicht genutzt, da ich mit dem Ausbau meines Zweitwohnsitzes beschäftigt war und kaum zu Hause war. Das kann auch meine Freundin bestätigen.

Ich habe die Nachlasspflegerin des Verstorbenen als Auftraggeberin der Räumung kontaktiert und Schadensersatz in Höhe von ca. 160 € (Zeitwert) gefordert.

Die erste Antwort der Nachlasspflegerin:

Es ist richtig, dass ich die Räumung veranlasst habe. Sie teilen mit, dass Gegenstände aus Ihrem Eigentum (ein Webergrill und Zubehör) in diesem Zuge aus dem Keller entfernt wurden, was Sie aber erst zu Beginn der Grillsaison, also in diesen Tagen festgestellt haben wollen. Die Räumung fand im Dezember 2024 - Januar 2025 statt. Den Verlust des Grills müssten Sie bereits in der Grillsaison 2025 spätestens festgestellt haben. Zwischenzeitlich hatten mit Sicherheit weitere Personen Zutritt zum Gemeinschaftsbereich des Kellers, die den Grill ebenso entfernt haben könnten, so dass ich Ihren Anspruch hiermit zurückweise.

Darauf habe ich erwidert, dass ich in der Saison 2025 nachweislich nicht gegrillt habe, eine Kontrollpflicht für eingelagerte Gegenstände nicht besteht, die Verjährungsfrist nach §195 BGB noch lange nicht abgelaufen ist und ihr Argument mit „weiteren Personen" faktisch haltlos ist, denn das Haus hat nur zwei Parteien und die Wohnung des Verstorbenen steht bis heute leer.

Zweite Antwort der Nachlasspflegerin:

Angesichts der Sach- und Rechtslage sehe ich nach wie vor keine Möglichkeit, Ihnen den Schaden aus dem Nachlass zu ersetzen.

Meine Fragen an euch:

  1. Wie bewertet ihr meine Chancen, den Schaden tatsächlich durchzusetzen?

  2. Ist ein Mahnbescheid bei einem Streitwert von 160 € sinnvoll?

  3. Gibt es Aspekte, die ich übersehen habe?

Viel Text, ich weiß. Aber weiter abkürzen ging nicht, ohne wichtige Details zu verlieren. Danke für eure Zeit!:)

Edit: Danke für die vielen Kommentare und Einschätzungen! Ich werde es, wie hier die meisten empfohlen haben, auf sich beruhen lassen.

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u/Jan-o-Meter — 1 day ago