Kaufnebenkosten
Moin,
ich besitze mit meiner Exparterin eine Eigentumswohnung in der wir 3 Jahre gelebt haben. Nach Trennung habe ich alle Verpflichtungen übernommen und die Wohnung vermietet. Zusätzlich habe ich den Eigenkapital Anteil gestellt (ca. 75.000€)
Zusammen mit der alleinigen finanziellen Verantwortung (5 Jahre) ergibt sich ein hoher
Ausgleichsanspruch.
Zusätzlich ist eine Restschuld von 155.000€ offen.
Kann ich bei notariellem Kauf einen Kaufpreis von 20.000€ angeben der als Ausgleichszahlung gedacht ist?
Ich rechne die Restschuld gegen und meinen Ausgleichsanspruch an sie.
Ist das in Ordnung, wenn das im Notarvertrag so vermerkt wird, oder interessiert das Finanzamt wirklich nur der Immobilienwert ohne Restschulden usw?
Vielen Dank!