Ich werde einen Minijob im Sicherheitsdienst antreten.
Nun liegt mir postalisch der Arbeitsvertrag und die Dienstvereinbarung vor.
Vorab: Mehrarbeit wird über ein Arbeitszeitkonto geführt.
§5 Arbeitszeit: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 7 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, richten sich nach der betrieblichen Einteilung.
Frage: Ich erhalte also von Januar bis Dezember, immer 28 Stunden bezahlt?
Sprich, ich habe rechtlich einen Anspruch darauf,die Stunden bezahlt zu bekommen?
Dienstanweisung
- Dienstbeginn
15 Minuten vor Dienstbeginn anwesend sein.
Dienstübergabe vollständig durchführen.
Die Arbeitszeiten richten sich nach dem jeweiligen Einsatzplan und sind verbindlich einzuhalten.
Frage: Habe ich Anspruch darauf, die 15 Minuten vergütet zu bekommen?
Ich bedanke mich für die Antworten.