Hey, ich schreibe in den nächsten Tagen eine Strafrechtsklausur. Mein Professor hat dabei ziemlich stark eingegrenzt: Der Schwerpunkt wird voraussichtlich auf Urkundsdelikten liegen, während Vermögensdelikte komplett ausgeschlossen sind. Möglicherweise könnte es eine Kombination mit Täterschaft und Teilnahme geben.
Die Klausur soll keine typische „Rennfahrer-Klausur“ werden, sondern eher inhaltlich anspruchsvoll und komplex. Ich fühle mich bei den Urkundsdelikten ziemlich sicher, grübel aber schon seit Tagen darüber nach, wie eine mögliche Klausurkonstellation aussehen könnte, die Urkundsdelikte und Täterschaft/Teilnahme kombiniert und gleichzeitig höhere Anforderungen stellt.
Deshalb wollte ich mal fragen, ob hier jemand solche Konstellationen kennt?
P.S.: §§ 348 und 271 würden natürlich sehr gut passen, auch im Hinblick auf Irrtümer von Beamten/Befugten. Allerdings halte ich das für eher unwahrscheinlich.