"Barvermögen" und Schenkung anrechnen auf Pflichtteil
tl;dr: Keiner will das Testament anfechten, aber ich glaube, es ist zu günstig für mich. Wie günstig? Schenkung an Geschwister abhängig davon.
Kurz zu den Fakten:
- Bin eins von den 4 Kindern A, B, C, ich
- Eltern geschieden seit 20 Jahren
- Vater verstorben
Vermögen des Verstorbenen:
- Altes Haus, Wert unklar (80k - 250k?), mangels Streit auch keine Schätzung geplant. Gehört zur Hälfte dem Verstorbenen, zur anderen Hälfte unserer lebenden Mutter
- Bausparvertrag 20k Vermögenswert, Bausparsumme 29k
- Bausparvertrag 20k Vermögenswert, Bausparsumme 40k
- Konto 10k -> 0 nach Bestattungskosten
- Depot 30k
- Kapitallebensversicherung 20k Rückkaufwert, Verstorbener ist Versicherungsnehmer, ich bin versicherte Person und Begünstigter im Erlebensfall
- Auto (5k - 10k?)
Also ca. 90k plus halbes Haus
Testament:
- A kriegt das Haus. Vorherige Absprache, dass Mutter mit ihrer Hälfte nicht nervt (wohnt dort nicht) und diese beim Tod ihr vermacht.
- ich kriege alles "Barvermögen"
- ich kriege Kapitallebensversicherung
- B und C wurden vor 30 Jahren mit jeweils 50k DM beim Hauskauf unterstützt, und das soll auf den Pflichtteil angerechnet werden.
- Auto nirgendwo erwähnt. A fordert es, B und C wollen keinen Streit.
Einschätzung der Geschwister:
B & C unzufrieden, aber wollen es annehmen.
Meine Einschätzung:
Das ist vermutlich sehr großzügig, und sie würden auf dem Rechtsweg ordentlich was kriegen:
- Schenkung vor 30 Jahren als Anrechnung auf den Pflichtteil hätte damals klar kommuniziert werden müssen, so ist es wirkungslos. Vielleicht wurde das gesagt, vielleicht nicht; das erinnert niemand mehr.
- Schenkung war aus der Ehe heraus, also eigentlich nur 25k DM pro Person durch Verstorbenen, mit Inflation also heute ca. 25k Euro Kaufkraft (rechtlich relevanter Wert). Gleichwohl hätte ich auch lieber damals diese Summe erhalten als jetzt das Erbe, denn auch ich hätte es gut angelegt und wie auch B und C die Inflation locker geschlagen.
- "Barvermögen" schließt laut Rechtsprechung nicht Bausparverträge und Depots ein. Hier dennoch impliziert durch "B und C haben ihre Anteile bereits beim Hauskauf erhalten"?
- Für eine "Enterbung" von B und C bis auf den Pflichtteil gibt es keinen Grund; gerade die haben sich gekümmert, und das Verhältnis war hervorragend.
Ersteindruck durch Jurist in Familie mit Gebiet Erbrecht:
- Barvermögen meint "alles", ist nicht wie laut Dr. Google ohne Aktien usw. (warum auch immer; Urteile dazu scheinen eindeutig)
- Anrechnung Schenkung könnte gültig sein, das ist nicht so einfach. Wille des Verstorbenen müsste ergründet werden, und ob er das Barvermögen falsch eingeschätzt hat.
Ich werde in jedem Fall einen 4-stelligen Betrag an B und C schenken. Aber wenn es so sein sollte, dass sie mir durch Verzicht auf den Rechtsweg quasi größere Beträge schenken, würde ich ihnen mehr geben.
Das halbe Haus von A soll in keinem Fall infrage gestellt werden, da es dann allen zu kompliziert wird.