u/Far_Present5254

Einzelne Position zurückziehen bei laufender Nachfrage des Finanzamts?

Hallo zusammen,

ich bin Masterstudent in Erstausbildung ohne reguläres Arbeitseinkommen (lediglich ein Minijob, der pauschal versteuert wird) und habe für das Steuerjahr 2025 eine Steuererklärung eingereicht. Meine einzigen relevanten Einkünfte sind Kapitalerträge, auf die meine Bank Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten hat. Die Günstigerprüfung beantragt.

Als Werbungskosten habe ich neben üblichen Pauschalen (Arbeitsmittel, Telefon, Kontoführung etc.) auch Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen für Lerngruppen geltend gemacht.

Das Finanzamt hat nun zu den Lerngruppen nachgefragt und fordert Nachweise mit Ort, Datum, Teilnehmern, Unterschriften aller Teilnehmer sowie Begründung der beruflichen Relevanz. Das Problem: Es handelte sich um universitär zugeteilte Pflichtgruppen, d.h. ich hatte keinen Einfluss auf die Zusammensetzung. Die Mitglieder nachträglich zu kontaktieren und Unterschriften wäre sehr anstrengend und ehrlich gesagt unangenehm.

Meine Überlegung:

Da mein zu versteuerndes Einkommen ohnehin deutlich unter dem Grundfreibetrag liegt, würde ich durch die Günstigerprüfung die gesamte einbehaltene Steuer zurückerhalten, unabhängig davon, ob die Lerngruppen anerkannt werden oder nicht. Die Studienkosten sind in meiner Situation also steuerlich irrelevant.

Meine Fragen:

Ist es sinnvoll und problemlos möglich, die Lerngruppen-Positionen im Rahmen der Antwort ans Finanzamt zurückzuziehen, um den Nachweisaufwand zu vermeiden?

Wirkt ein solcher Rückzug verdächtig oder könnte er andere Positionen meiner Erklärung in den Fokus rücken?

Gibt es steuerrechtlich etwas zu beachten, wenn man im laufenden Prüfungsverfahren einzelne Positionen zurücknimmt?

Vielen Dank für eure Einschätzung!

reddit.com
u/Far_Present5254 — 23 hours ago