Hallo Zusammen,
kann man eineun Antrag auf Eilverfahren, welcher nach §49 beim Familiengericht bzgl. kurzfristiger Umgangsregelung eingereicht wurde, zurückziehen?
Während der mündlichen Verhandlung wurde erwähnt, dass die Ursachen eigentlich in einer Hauptsache geregelt werden müssten. Es wurde jedoch auf die Prüfung des Antrags bestanden. Das Eilverfahren ist noch in einer frühen Phase.
Kann man dem Gericht schriftlich mitteilen, und telefonisch Vorankündigen, dass der Antrag des Eilverfahrens zugunsten einer separat zu verhandeln Hauptsache zurück gezogen wird?
Geht das Prinzipiell?
Muss es begründet werden?
Welche Form ist einzuhalten?
Liebe Grüße
u/Exciting-Act5922 — 9 days ago