Niederlassungserlaubnis für junge Ukrainer. Aufenthaltsgesetz
Hallo zusammen, ich bin Ukrainer, 21 Jahre alt, wohne in Deutschland schon 4 Jahren mit dem § 24, und studiere gerade an einer Uni.
Ich habe Frage zu allen, die sich mit dem Aufenthaltsgesetz auskennen: können diejenige Ukrainer, die am Punkt der Einreise nach Deutschland 16 oder 17 Jahren alt waren, später wenn sie insgesamt 5 Jahren in Deutschland leben eine Niederlassungerlaubnis nach § 35 AufenthG beantragen? Können wir das machen mit § 24 oder müssen zuerst wechseln zu anderem Paragraph, wie z.B. § 16a?
Das Thema frustriert mich, da ich mein Studium absolvieren möchte, aber bin extrem unsicher wie es weiter mit der vorübergehenden Schutz läuft, weil ich mich nur mit § 24 und BAföG finanzieren kann.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!