Rückforderung Arbeitslosengeld trotz gemeldeter Beschäftigung – muss ich Versicherungskosten zurückzahlen?
Hallo zusammen, ich würde mich über einige Ratschläge bezüglich eines Rückforderungsbescheids der Agentur für Arbeit freuen.
Ich habe weiterhin Arbeitslosengeld erhalten, obwohl ich bereits eine neue Arbeitsstelle angetreten hatte. Den Beginn meiner Beschäftigung hatte ich jedoch umgehend gemeldet; offenbar liefen die Zahlungen dennoch aufgrund eines System- oder Verwaltungsfehlers weiter.
Nun habe ich einen Rückforderungsbescheid erhalten – was ich, was das eigentliche Arbeitslosengeld betrifft, im Prinzip auch nachvollziehen kann. Der Bescheid führt jedoch zusätzlich einen Betrag von ca. 1.700 € für versicherungsbezogene Kosten auf.
Ich bin mir unsicher, ob ich diesen Versicherungsbetrag ebenfalls zurückzahlen muss – insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich den Beginn meiner Beschäftigung gemeldet hatte und die fortgesetzten Zahlungen nicht auf einem vorsätzlichen Handeln meinerseits beruhten. Tatsächlich musste ich die Behörde sogar mehrfach kontaktieren, um sie darauf hinzuweisen, dass sie mir zu viel Geld auszahlten.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß jemand, ob solche Versicherungskosten in Deutschland üblicherweise ebenfalls zurückgefordert werden?