u/EifelYetiX

Ausfallhonorar-Vereinbarung rechtens?

Hallo,

wir waren eben in einer Praxis in der wir folgende Vereinbarung unterzeichnen sollten:

Ausfallhonorar-Vereinbarung

Liebe Eltern, liebe Patientin, lieber Patient,

wir bitten Sie, diese Bedingungen für Ihre Behandlung bzw. Termine durchzulesen und zu

unterschreiben.

Der Patient, die Patientin/:

geb. am__________________, bzw. die Sorgeberechtigten

und

Dr. med. ___________, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und

Psychotherapie, vereinbaren Folgendes:

Die Praxis ist berechtigt, alle vereinbarten Stunden, welche der Patient/ die Patientin nicht

wahrnimmt, unabhängig vom Grund der Verhinderung, privat in Rechnung zu stellen.

Termine, die aus zwingenden Gründen rechtzeitig, d.h. drei Arbeitstage vor dem

Termin, abgesagt werden, werden dem/der PatientenIn nicht in Rechnung gestellt.

Die Höhe des vereinbarten Ausfallhonorars beträgt 50 (fünfzig) Euro.

Kann die Facharztpraxis Dr. med. ______________ den Termin anderweitig besetzen, wird kein

Honorar verlangt.

Grundsätzlich kann ich den Grund dieser Vereinbarungen nachvollziehen und weiß das sie mitunter notwendig sind. Grundsätzlich ist aber auch meine Zeit wertvoll, und es ist mir bei anderen Ärzten schon des Öfteren passiert das kurz vor dem Termin, einmal sogar als ich an der Theke stand um mich anzumelden, dieser abgesagt wurden. Und natürlich bekomme ich keinen Ersatz von der Praxis dafür einen Urlaubstag oder Arbeitszeit zu verlieren. Und nein manchmal ist es nicht möglich das man trotzdem arbeiten geht.

Ich habe mich aufgrund meiner negativen Erfahrungen schon des Öfteren geweigert diese Vereinbarungen zu unterzeichnen, und bisher hat noch niemand darüber so vehement diskutiert wie diese Praxis heute. Bisher wurden durch ein Gespräch die beidseitigen Bedenken erörtert und ich konnte die Praxen davon überzeugen das eine solche Vereinbarung ungerecht und einseitig benachteiligend ist. Und ja natürlich ist es Teil eines Behandlungsvertrags dessen Bedingungen vereinbart werden, aber ich kann mir nicht vorstellen das eine so offensichtliche einseitige Benachteiligung der Patienten rechtens sein kann. Die Argumente die die Praxis anführt warum und wann ein Ausfallhonorar geltend gemacht wird sind dann auf einmal von Seiten des Patienten nicht existent?

In der Praxis heute lief es so:

Von einem ungepflegten Mann der sich nicht vorgestellt hat, evtl. Dr. ____________, wurden wir der Praxis mit einer Wortwahl verwiesen die ich einer normalen Unterhaltung nicht angemessen ist, und das weil ich der Ausfallhonorar-Vereinbarung in der vorgelegten Form nicht unterschreibe.

  1. 3 Tage vorher absagen ansonsten zahlen?

  2. Mir wurde schon ein Termin angedichtet den ich mit der Praxis nicht vereinbart habe. Als man mich telefonisch kontaktierte um zu Fragen wo wir denn seien und ich darauf hinwies das der Termin so nie vereinbart war und erst in einer Woche ist, war auf einmal der Computer schuld.

  3. Mein Argument das die Vereinbarung einseitig sei und ich sie gerne unterschreibe wenn er sich gleichberechtigt formuliert, mir also auch eine Ausfallentschädigung schuldet sollte die Praxis einen Termin zu kurzfristig absagen, wurde mit "Ja das ist halt so, das ist Ihr Problem wenn sie einen Arbeits-/Schul-/Urlaubstag verlieren, oder 80km umsonst fahren" ( nicht alles wortwörtlich, aber sinngemäß).

Und das schlimmste an der Geschichte ist die genau wissen wie sehr die Leute auf eine der wenigen Kinderpsychologischen Praxen im Umkreis angewiesen sind und dies als Druckmittel nutzen.

Aber, außer meinem persönlichen Frust hier kundzutun, könnt Ihr mir sagen ob solche Vereinbarungen in der vorgelegten Form rechtlich bindend sind? Ist es nicht so das ich aufgrund der benötigten Therapie genötigt bin diese zu unterschreiben um in den Genuss einer Behandlung zu kommen.

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u/EifelYetiX — 1 day ago