▲ 2 r/Steuern
Kleinunternehmer + Reverse Charge
Hintergrund: Ich war 2025 Kleinunternehmer und habe in Q4 2025 Meta Ads geschaltet. Daraufhin hat mich das Finanzamt angeschrieben, dass ich wegen des Reverse-Charge-Verfahrens eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) abgeben muss.
Mein Problem: Ich habe im selben Zeitraum verschiedene Tools abonniert (ChatGPT, etc.) und dabei meine USt-IdNr. nicht hinterlegt. Deshalb wurden mir diese Tools mit deutscher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt – also nicht über Reverse Charge, sondern „normal".
Meine Fragen:
- Müssen diese Tool-Abos trotzdem in die UStVA (auch wenn keine Reverse Charge greift)?
- Oder kann ich sie einfach als Betriebsausgabe in der EÜR absetzen und muss sie in der UStVA gar nicht erwähnen?
u/Eastern_Syrup_2362 — 2 days ago