u/Eastern_Syrup_2362

Kleinunternehmer + Reverse Charge

Hintergrund: Ich war 2025 Kleinunternehmer und habe in Q4 2025 Meta Ads geschaltet. Daraufhin hat mich das Finanzamt angeschrieben, dass ich wegen des Reverse-Charge-Verfahrens eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) abgeben muss.

Mein Problem: Ich habe im selben Zeitraum verschiedene Tools abonniert (ChatGPT, etc.) und dabei meine USt-IdNr. nicht hinterlegt. Deshalb wurden mir diese Tools mit deutscher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt – also nicht über Reverse Charge, sondern „normal".

Meine Fragen:

  1. Müssen diese Tool-Abos trotzdem in die UStVA (auch wenn keine Reverse Charge greift)?
  2. Oder kann ich sie einfach als Betriebsausgabe in der EÜR absetzen und muss sie in der UStVA gar nicht erwähnen?
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u/Eastern_Syrup_2362 — 2 days ago