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Verkehrsrechts-Mythen für Radfahrer
Bin ich kleinlich oder ist Mythos 13 wieder einmal unglücklich formuliert:
Mythos 13: „Als Radfahrer darf ich die ganze Fahrbahn ausnutzen“
Auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Stimmt also nicht. Sie dürfen nicht mitten auf der Fahrbahn fahren, sondern müssen sich möglichst weit rechts halten. Autos, die Radfahrer überholen möchten, müssen einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter.
Zumindest ein Hinweis auf Abstand zu parkenden Autos oder generell von einem Meter zum Bordstein wäre notwendig gewesen. Sonst ist man im dooring Bereich oder für den Querverkehr schwer zu sehen
u/Dear-Performance4577 — 1 day ago