u/Dazzling-Finger8283

Für jede Einschätzung und Informationen zu den Hintergründen zu folgendem Fall bin ich dankbar:

Im Geburtsregister sind drei Vornamen hinterlegt sowie der Familienname.

Seitdem Personendokumente ausgestellt werden wird der zweite und dritte Vorname nicht mehr geführt.

Seit der Geburt sind also nur der erste Vorname und der Nachname auf Personalausweis und co. angeben.

Es kommt zur Eheschließung.

Beide Eheleute behalten Ihre Namen bei.

Es wird nach der Eheschließung mitgeteilt, dass die bisher nicht geführten Vornamen 2 und 3 jetzt ins Melderegister aufgenommen wurden und damit alle Personendokumente (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) ungültig sind und neu ausgestellt werden müssen.

Das wurde nicht durch die Eheleute vorhergesehen und es steht kurzfristig eine visumspflichtige Auslandsreise an.

Kann die Gültigkeit des Reisepasses wieder hergestellt werden durch die Rücksetzung auf den stets geführten Vornamen und Nachnamen?

Ist die Ungültigkeit direkt bei Reisen geltend oder gibt es so etwas wie eine Übergangsfrist in welcher das bisherige Dokument noch genutzt werden kann?

Spezifisch ist hier das keine beabsichtigte Namensänderung erfolgte und 1. Vor- und Nachname gleichgeblieben sind.

Hat jemand praktische Erfahrungen zur Auswirkung bei internationalen Reisen?

Für jede Antwort bin ich dankbar!

reddit.com
u/Dazzling-Finger8283 — 7 days ago