[EU-Blue-Card] Vertrag nicht verlängert & Klärungsbedarf gemäß §20 Arbeitsplatzsuche im Anschluss.
Hallo, bitte entschuldigen Sie meine begrenzten Deutschkenntnisse; ich werde mein Bestes tun, um Fehler zu vermeiden. Ich werde zunächst mein Profil vorstellen, damit man besser versteht, welche Möglichkeiten ich habe:
A) Ich bin im September 2021 mit der Aufenthaltserlaubnis 16b, Abs. 1 nach Deutschland eingereist. Ich bin KEIN EU-Bürger, sondern komme von außerhalb der EU.
B) Ich habe mein Studium an einer öffentlichen Universität in 3,5 Jahren abgeschlossen, im März 2025. Die Unterrichtssprache war Englisch.
C) Ich bin seit Juni 2025 beschäftigt, zunächst mit einer Fiktionsbescheinigung, aber im November 2025 konnte ich die EU-Blue-Card erhalten. Die Bezeichnung auf meiner EU-Blue-Card lautet „18G Abs. 1 S. 2 Nr. 2“.
Mein Arbeitsvertrag läuft am 01.12.2026 aus und ich gehe davon aus, dass er nicht verlängert wird. In diesem Zusammenhang habe ich einige Bedenken; wenn mir jemand auf entsprechende Richtlinien hinweisen könnte, wäre ich sehr dankbar.
Wie viel Zeit habe ich, um eine neue Stelle zu finden? Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Tätigkeit handeln muss, die meinem Studienabschluss entspricht. Die Informationen hierzu sind widersprüchlich: Die Blaue Karte bleibt 3 Monate gültig, aber ich hätte natürlich gerne mehr Zeit. Ich weiß, dass es eine Art Aufenthaltsgenehmigung gibt, die ich beantragen könnte und die mir 18 Monate gewährt, wie z. B. „§ 20 Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet“, bin mir jedoch unsicher, ob ich die Voraussetzungen dafür erfülle, da die meisten Städte Optionen wie im folgenden Beispiel anbieten: https://www.freiburg.de/pb/-/205332/aufenthaltserlaubnis-zur-arbeitsplatzsuche-fuer-fachkraefte-beantragen/vbid6004943
Wäre es möglich, dass ich eine Arbeitssuchergenehmigung wie die oben erwähnte 18-monatige Genehmigung erhalte UND gleichzeitig Arbeitslosengeld wie ALG I beziehe? Ich stelle diese Frage als Nicht-EU-Bürger. Ich verfüge zwar über einige Ersparnisse, aber angesichts der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt befürchte ich, dass ich möglicherweise auf irgendeine Form von Unterstützung angewiesen sein werde.
Kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen, obwohl ich arbeitslos bin? Ich könnte mir natürlich einen Job in einem kleinen Restaurant oder ähnlichem suchen, um meine Ausgaben zu decken, aber würde das ausreichen, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten?
Entschuldigen Sie die lästigen Fragen, ich stehe gerade unter ziemlichem Stress und wäre für jede Hilfe sehr dankbar, vielen Dank.