u/ConfidenceIcy982

Offenbarungspflicht Beamtenrecht / Amtsarzt

Liebes Schwarmwissen,

bei mir liegt der Verdacht auf eine Erbkrankheit vor. Diese wird zu 50% vererbt. Nun habe ich diesen Verdacht sonographisch (=> Ultraschall) prüfen lassen. Der Befund lautet, dass meine Nieren derzeit nicht befallen sind. Man sagt, dass eine Beschallung ab dem 30-35. Lebensjahr ohne Befund einen Ausschluss bedeutet. Gleichzeitig schreibt die Literatur, dass die

Mein letzter Stand/Untersucht war 2023, mit einem Alter von 26 Jahren. D.h. die Sache sieht zwar gut aus, ist jedoch "faktisch" nicht vom Tisch. Gleichzeitig liegt die Früherkennungsrate von 20-jährigen bei 90%. D.h. meine Wahrscheinlichkeit diese Erbkrankheit zu haben, liegt rein statistisch bei unter 10%.

Diese Krankheit würde bedeuten, dass im Mittel mit 50 Jahren ein terminales Nierenversagen auftritt. D.h. die Prognose wäre schon, dass ich dann nicht arbeitsfähig das Pensionsalter erreichen würde und bedeutet meinem Wissen nach somit ein Ausschluss des Beamtenstatus, liege ich da mit der Annahme richtig?

Meine eigentliche Frage nun: Muss ich im Rahmen der Offenbarungspflicht bei einer amtsärztlichen Untersuchung darauf hinweisen?

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u/ConfidenceIcy982 — 3 days ago

Verbeamtung bei evtl. Erbkrankheit (50%)

Moin,

Ich habe eine Frage zur amtsärztlichen Untersuchung.

Ich habe zu einer Wahrscheinlichkeit von 50% eine Erbkrankheit, nämlich ADPKD vererbt bekommen.

Ich habe mich zur Absicherung ultraschalllen lassen (mit 26 Jahren) dann das ganze jedoch nicht weiter verfolgt (derzeit 29).

Muss ich solch einen Verdacht beim Amtsarzt nennen? Theoretisch habe ich gehört, dass man nur bei Vorhandensein der Krankheit darüber berichten muss, nicht jedoch bei Verdacht, wenn die Befunde negativ sind (muss ich das humangenetisch abklären lassen?)

Ist das richtig?

Wie würdet ihr vorgehen? Was wird der Amtsarzt tun?

Über jegliche Erfahrungen bin ich dankbar.

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u/ConfidenceIcy982 — 3 days ago