Es geht um das Curriculum der Weiterbildung zum Facharzt Innere Medizin.
Unser Haus (Uniklinik) besteht aus 3 Kliniken der Inneren. Rotationen finden während der Ausbildung meist so statt, dass man für je 6 Monate in eine fachfremde Klinik rotiert + zusätzlich geteilte Einrichtungen wie ZNA.
Nun will die Landesärztekammer wohl vorschreiben, dass man in einzelnen Kliniken eine mindest bzw. maximale Dauer verbringen muss.
Bspw. Man arbeitet in der Gastro, darf dort 12-24 Monate arbeiten, muss mindestens 12 Monate in die Kardio und 6-18 Monate in die Häma/Onko.
Es geht also deutlich über die Regelung in der WBO2020 hinaus die "mindestens zwei verschiedene Facharztkompetenzen des Gebiets Inneren Medizin" vorschreibt. Es scheint sich um eine Sonderregelung nur für unsere Klinik zu handeln, die alle Rotationspläne über den Haufen wirft. Es herrscht große Unsicherheit darüber ob man dem gerecht werden kann.
Gibt es in euren Kliniken ähnliche Absprachen oder gab es solche in der Vergangenheit? Kann man dagegen irgendwie vorgehen?