Ich war zwecks Gründen bei einer Zeugenaussage bei der Polizei. Wurde nicht angeschrieben, ging eigentlich um eine Auskunft auf mein aktiven Anruf. Nun haben wir kurz in der Lobby auf der Dienststelle gesprochen. Der kripobeamte war sehr nett und hat Auskunft gegeben. Irgendwie sind wir dann dazu gekommen das ich eine Aussage machen könnte um den Beschuldigten zu entlasten. Gesagt, getan, allerdings frage ich mich m Nachhinein, ob das überhaupt richtig war. Zum anderen bin ich sehr unsicher unter druck und habe einen Zustand als ausfallend und anstrengend unter Alkohol beschrieben. Daheim habe ich mir dann Gedanken über das Wort ausfallend gemacht und wollte eigentlich keinesfalls im Sinne von pöbeln und aggressiv das beschreiben sondern eher verbal ausfallend. Wie kann Gesprächen nicht folgen und diskutiert gerne rum bis es halt nervig wird. Nun habe ich einen Tag später meine Aussage präzisiert und hoffe das dieser Nachtrag - ich habs per Mail dann an den komissar geschickt- dann wirklich berücksichtigt wird. Ist das so?
Edit: bzw. Wenn es zur Anklage kommt, werde ich dann sowieso als Zeuge geladen sobald ich bei der Polizei eine Aussage gemacht habe? Dann könnte ich meine Aussage ja direkt vor Gericht richtigstellen. Und kann ichzwexks meiner Unsicherheit einen Zettel mitnehmen sodass ich meine sortierten Gedanken vortrage oder setzen Richter auf Spontanität Information?