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Nebenkosten-Nachforderung 2023 & 2024 zurückgewiesen
Hey zusammen,
ich habe von meinem Vermieter im März 2026 die Nebenkostenabrechnungen für 2023 und 2024 bekommen – jeweils mit ziemlich hohen Nachforderungen.
Daraufhin habe ich folgendes Schreiben vorbereitet und wollte mal hören, ob das juristisch so sauber klingt oder ob ihr Angriffspunkte seht, die mein Vermieter nutzen könnte.
Kurz zur Situation:
Zugang der Abrechnungen: März 2026
Nachforderung 2023: 488,08 €
Nachforderung 2024: 1.829,04 €
Zusätzlich weiß ich wohl, dass die Abrechnungen des Versorgers dem Vermieter bereits deutlich früher vorlagen.
Gibt es Angriffspunkte? Was würdet ihr tun?
Liebe Grüße
u/Atec-A — 6 days ago