u/AkuraJebia

Hallo,

ich arbeite seit diesem Monat als Reiseleiter in Japan für ein deutsches B2B-Unternehmen. Ich bin jedoch noch in Österreich ansässig und hier auch als Selbstständiger gemeldet. Für die Honorarnote habe ich eine Vorlage des AMS verwendet. Da es eine Honorarnote über 400€ ist habe ich ebenfalls noch "Hinweis: Umsatzsteuerbefreit - Kleinunternehmerregelung" am Ende der Honorarnote hinzugefügt. Jetzt bekam ich jedoch von der Buchhaltung des Unternehmens folgende Antwort auf die von mir ausgestellte Honorarnote:

"Mir fehlt auf deiner Rechnung noch der Verweis auf die Tätigkeit im Drittland, z. B. so:

Tätigkeit im Drittland nach § 3a Abs. 8 UstG

Ich denke Österreich hat einen ähnlichen Paragrafen."

Ich hab mich versucht selbst etwas schlau zu machen und es scheint bei uns ebenfalls einen Paragraphen 3a hierfür zu geben? Würde es dann reichen an die Honorarnote noch "Steuerbefreite Dienstleistung gemäß § 3a UStG" anzufügen?

Vielen Dank im Vorhinein.

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u/AkuraJebia — 19 days ago