Ich verkaufe ein Grundstück (Grünfläche) innerhalb einer Erbengemeinschaft. Bzw. der Käufer kauft über seine Firma die Anteile am Grundstück. Der Käufer und 1 weiterer Erbe (Zustimmung erforderlich) haben den Notarvertrag bereits unterschrieben, ohne sich das Go von mir einzuholen. Es wurde lediglich der Vertrag zur Prüfung an mich gesendet. Meine Zustimmung bzw. Unterschrift steht jedoch noch aus.
Die Stadt stellt den Flächennutzungsplan in den nächsten fünf bis zehn Jahren um. Nach einer Anfrage bei der Stadt wird eine künftige Aufwertung der Fläche offiziell als „ergebnisoffen“ geprüft. Zwar wirkt es extrem unwahrscheinlich, dass die Fläche umgewidmet wird, aber man sollte nie „nie“ sagen. Das Grundstück will ich definitiv aus verschiedensten Gründen verkaufen.
Ich möchte mich für den Fall der Fälle zumindest absichern und gerne eine Mehrerlösklausel (nennt man das so?) aufnehmen. Zum Beispiel:„Der Käufer verpflichtet sich zu einer Nachzahlung, falls das Grundstück innerhalb von 10 Jahren ab Beurkundung im Rahmen einer Umwidmung oder durch einen Bebauungsplan als Bauland, Bauerwartungsland oder für eine höherwertige Nutzung (z. B. Gewerbe) umgewidmet wird. Die Nachzahlung beträgt 5 % des zum Zeitpunkt der Umwidmung geltenden Bodenrichtwerts pro Quadratmeter. Dieser Anspruch ist durch eine Vormerkung im Grundbuch abzusichern.“
Ist das sinnvoll und rechtlich umsetzbar? Wie lautet hier der richtige Passus?
Die Käuferseite hat den Vertrag in seiner jetzigen Form ja bereits unterschrieben. Können Sie von dem jetzigen Vertrag ohne die Mehrerlösklausel überhaupt noch zurücktreten? Wenn sie sich also partout nicht darauf einlassen wollen, kann ich immer noch den ursprünglichen Vertrag unterschreiben oder riskiere ich mit der Aktion den gesamten Verkauf.
Danke für euer Feedback