u/3komma1314

▲ 4 r/mieten

Hallo zusammen,

ich habe von der Hausverwaltung (HV) meines Vermieters ein Mieterhöhungsschreiben erhalten, das aus mehreren Gründen unwirksam ist (Kappungsgrenze nicht eigehalten, Bezugnahme auf einen nicht existenten Mietspiegel). Nun bin ich hin- und hergerissen:

a) Ich _könnte_ dem Vermieter natürlich mitteilen, dass ich das Schreiben seiner HV für unwirksam halte und ihm einen Kompromissvorschlag für eine Mieterhöhung innerhalb der Kappungsgrenze machen, um die Kuh vom Eis zu kriegen.

Aber ich kenne mich: Ich würde es nicht hinkriegen, in meinen Formulierungen nicht durchblicken zu lassen, für was für einen Wicht ich ihn halte, weil er sich hinter einer unfähigen HV verstecken muss. Beschimpfungen fallen aber letzendlich immer auf einen selbst zurück, also spricht mindestens das gegen a), außerdem wäre so ein Kompromiss natürlich finanziell zu meinem Nachteil.

b) Ich kann den Fall natürlich auch kalt lächelnd aussitzen und zu dem Schreiben der HV schweigen. Wenn diese Spackos auf die Idee kommen, meine Zustimmung zu dem Schrieb einklagen zu wollen, werden sie sich eine blutige Nase holen. Im zweitbesten Fall versuchen sie es später nochmal mit einem auf Wirksamkeit geändertes neues Erhöhungsschreiben. Im besten Fall passiert einfach gar nichts weiter.

Was sagen die mit so einer Situation Erfahrenen unter Euch? Aussitzen oder Kompromissvorschlag machen?

Danke im Voraus für Eure Gedanken.

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u/3komma1314 — 15 days ago