Ich bin angestellter Elektromeister und habe den Plan, mich nebenbei umsatzsteuerbefreit selbständig zu machen (aktuell ist noch nichts passiert, nur geplant).
Die HWK hat mir telefonisch geraten, mich vorab mit der DRV in Verbindung zu setzen, da wohl im Moment viele selbständige Aufforderung zur (Nach)Zahlung von Pflichtrentenbeiträgen bekommen.
Jetzt habe ich mich weiter in das Thema eingearbeitet und komme nach Texten auf der Seite der DRV und aus dem SGB VI, im Prinzip immer darauf, dass ich als selbständiger Handwerker im Zulassungspflichtigen Gewerbe (wie zB Elektrohandwerk) automatisch Versicherungspflichtig bin.
Bei einem Anruf bei der DRV sagte mir die Dame am Telefon ebenfalls, dass ich Versicherung zahlen müsse und das die einzige Ausnahme ist, wenn man unter 603€ Brutto pro Monat verdient.
Die KI ist der Meinung, dass das alles Quatsch wäre und das ich als Angestellter, mit einem Nebengewerbe quasi nie Rentenversicherungspflichtig bin (außer ich arbeite in absoluter Abhängigkeit von einem Auftraggeber oder als Lehrer).
Egal wie man es formuliert, beharrt die KI darauf, dass ich als Nebengewerbe keine Rentenversicherungspflicht habe - auch wenn die Seite der DRV etwas anderes sagt.
Das Ganze hat mich jetzt relativ verunsichert, könnt ihr da ein bisschen Klarheit reinbringen?
Muss ich als Elektriker, angemeldet als Einzelunternehmer, mit einem Jahresumsatz von unter 22.000€ und einem Vollzeitjob, in dem ich wesentlich mehr verdiene Rentenversicherung zahlen?
Viele Grüße