Abschleppdienst stellt Auto im Halteverbot ab mit Unfallfolge
Hallo zusammen,
ich würde gerne eine Einschätzung zu folgendem Fall hören, insbesondere ob ihr die Erfolgsaussichten gegen den Abschleppdienst ähnlich einschätzt oder ob ich etwas übersehe.
Im November 2024 musste unser Fahrzeug nach einer Panne abgeschleppt werden. Das Fahrzeug gehörte offiziell meiner Partnerin. Der Abschleppdienst stellte das Auto nach dem Abschleppen allerdings im absoluten Halteverbot ab.
Am nächsten Morgen rief die Polizei an: Ein LKW war in das abgestellte Fahrzeug gefahren und hatte es gegen einen Zaun geschoben. Ergebnis war ein wirtschaftlicher Totalschaden von ca. 12.000 €.
Die gegnerische Versicherung regulierte den Schaden nur zu 75 %, mit der Begründung, dass das Fahrzeug im absoluten Halteverbot stand. Der offene Restschaden liegt bei ca. 2000 €.
Da nicht wir das Fahrzeug dort abgestellt hatten, sondern der Abschleppdienst, haben wir uns an diesen gewandt. Anfangs wurde uns telefonisch mehrfach zugesichert, man kümmere sich darum. Danach folgten monatelang:
keine Antworten auf E-Mails,
immer dieselbe Aussage am Telefon („in Bearbeitung“),
keinerlei schriftliche Rückmeldung.
Erst nach etwa 8 Monaten hieß es plötzlich, deren Versicherung würde nicht zahlen – angeblich wegen einer Unterschrift auf dem Tablet nach dem Abschleppen. Ich selbst hatte damals einfach unterschrieben, ohne irgendwelche Bedingungen oder AGB wirklich gezeigt oder erklärt zu bekommen.
Vor einigen Wochen haben wir dann ein formelles Schreiben mit Fristsetzung geschickt (inkl. Verweis auf § 280 BGB, § 309 Nr. 7 BGB und § 242 BGB). Darauf kam bis heute weder eine Antwort noch eine Zahlung.
Meine Fragen wären:
Wie schätzt ihr die Erfolgsaussichten gegen den Abschleppdienst ein?
Ist die Tablet-Unterschrift eurer Meinung nach überhaupt relevant?
Würdet ihr direkt einen Anwalt einschalten oder erst Mahnbescheid?
Spielt die bereits von der gegnerischen Versicherung angenommene 25%-Mithaftung dem Abschleppdienst eher in die Karten oder eher uns?
Danke euch!