Guten Morgen,
Mein Vater (72J) hat vor 2,5 Jahren einen Flüchtling (M.) aus einer Unterkunft bei sich in sein Haus einziehen lassen. Beide haben einen mündlichen Mietvertrag geschlossen.
Mein Vater ist seit November aufgrund psychischen und physischen gesundheitlichen Problemen, nach mehrmaligen Aufenthalten in einer Psychiatrie, in einem Seniorenheim untergekommen.
Das Haus soll verkauft werden um die Kosten für die Unterbringung zu finanzieren.
Nun feiert M. Immer wieder orientalische Partys im Haus, raucht Shisha und lässt Freunde bei ihm wohnen.
Er wurde seit November regelmäßig mündlich gebeten eine andere Wohnung zu beziehen, der Verkauf des Hauses ist bekannt. Zum 30.04. wurde ihm mit dem Sonderkündigungsrecht nach §573a BGB gekündigt.
Ab Mai werde ich gesetzlicher Betreuer für alle Angelegenheiten für meinen Vater
Zwischenzeitlich hat er Strom, Heizöl und Wasser für einen durchschnittlichen 6 Personen Haushalt verbraucht.
Mit meinem Vater war seine Unterbringung ohne Freunde, Rauchverbot innerhalb des Hauses und ein "normaler" Umgang mit den Nebenkosten abgesprochen.
Nun will bzw. kann er nicht ausziehen, er dachte sein Arbeitgeber würde ihm schon eine Wohnung suchen.
Ich weiß, dass er viele Messer besitzt, tlw. hat er sie ohne Absprache aus der Entrümpelung des restlichen Hauses, aus dem Besitz meines Vaters entwendet.
Ich bin verzweifelt, das Geld für das Seniorenheim frisst mich und meine Familie auf und es kommen immer mehr laufende Kosten für das Haus dazu.
Ich würde gerne das Schloss austauschen, Strom und Wasser abstellen, damit die laufenden Kosten endlich weg sind. Ich vermute allerdings, dass das nicht erlaubt ist, bzw ich mich damit in ein rechtliches Chaos stürze.
Wie wäre denn der "vernünftige" weitere Vorgang.
P.s.: Ja ich bin ein Gutmensch und auf die Nase geflogen, danke das weiß ich jetzt auch. Dennoch sehe ich M. nicht als "alle" sondern nur als jemand, der Deutschland nicht versteht und seine Verfehlungen nicht absichtlich begeht.