Jobcenter statt Schule?!
15-jährige, schulpflichtige Schülerin (Teil der Bedarfsgemeinschaft) wurde vom Jobcenter zu einer „Schülerberatung“ eingeladen. Im Einladungsschreiben befand sich am Ende zudem eine Rechtsfolgenbelehrung für den Fall, dass sie der Einladung nicht nachkommt (10 % Kürzung etc.).
Außerdem sollte sie zu dem Termin ihre Zeugnisse, eine Schulbescheinigung sowie einen möglichst aktuellen Lebenslauf mitbringen. Den Termin hat sie auch wahrgenommen. Dort wurden Ziele und Aufgaben festgehalten. Nun soll sie alle sechs Wochen dort erscheinen, zusätzlich sind Gruppentreffen mit anderen vorgesehen, um sich auszutauschen.
Meine Frage: Darf das Jobcenter so etwas überhaupt? Sie ist eine gute Schülerin mit guten Noten. Sie hat die Schule nicht abgbrochen und plant es auch nicht!!! Sie hat ein klares berufliches Ziel vor Augen. Zudem finden seitens der Schule bereits Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Vorbereitung für alle Schüler statt (z. B. Bewerbung/Lebenslauf schreiben, Besuch von Ausbildungsstätten sowie Ausbildungsmessen).
Warum bindet das Jobcenter eine vollzeitschulpflichtige Schülerin in eine solche Maßnahme ein? Weshalb wird mit Leistungskürzungen gedroht, falls sie einem Termin nicht nachkommt? Reicht es nicht aus, einfach die Schulbescheinigung einzureichen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder gibt es Ratschläge, wie man dagegen vorgehen könnte?
(das Jobcenter war übrigens so „nett“, den Termin auf 10 Uhr morgens zu legen, also genau in die Zeit, in der sie eigentlich in der Schule sitzen und lernen sollte...)