u/Talawooki

Leistungsprüfung THL Bayern

Ich bin in einer kleinen Dorffeuerwehr in Bayern (5-10 Einsätze im Jahr), wir halten alle zwei Jahre unsere Leistungsprüfung Wasser ab und konnten in den letzten Jahren immer zwei Gruppen stellen.
Seit geraumer zeit beseht bei einigen in der Wehr der Wunsch auch die Leistungsprüfung THL abzulegen. Leider verfügen wir mit unserem TSF über keinen eigenen Rettungssatz. Aus diesem Grund haben wir bereits bei unserer Stützpunktwehr angefragt ob wir mit ihnen die Leistungsprüfung ablegen könnten was aber sofort abgewehrt wurde.
Nach einigem suchen hat sich nun über einen unserer Kameraden eine andere Wehr außerhalb unserer Gemeinde gefunden die uns in unserem Wunsch die THL Leistungsprüfung abzuhalten gerne unterstützen würde.
Diese Gemeinde würde Selber zwei Gruppen stellen (Gemischt aus vier Ortsteilen) und zusätzlich dürften wir eine eigene Gruppe stellen. Der Maschinist wäre sogar in der genannten Wehr, der kennt sich somit auf dem Fahrzeug bereits aus.
Soweit war alles geregelt und wir hätten mit den Übungen starten können.
Jetzt beginnt allerdings eine Abfolge von Ereignissen die uns am Ende leider nicht die Möglichkeit geben an der Leistungsprüfung teilzunehmen.
Allem Anschein nach wurde uns vom Kommandanten unserer Stützpunktwehr ausdrücklich untersagt bei einer anderen Wehr außerhalb der Gemeinde diese Leistungsprüfung abzulegen. Bei ihnen dürfen wir dies aber auch nicht.
Gerechtfertigt wurde es mit Versicherungsschutz, der angeblich nicht außerhalb der Gemeinde zählen soll. Da frag ich mich dann allerdings wie es bei allem anderen außerhalb der Gemeinde Funktioniert. Gemeinschaftsübungen, besuche von Flughafenfeuerwehr, Feuerwehrfeste oder Fahrsicherheitstraining. Außerdem wurde uns gesagt die Schiedsrichterkosten werden nicht von unserer Gemeinde übernommen, wo wir aber gleich gesagt haben das wir es dann eben selber zahlen würden. Ein weiterer Grund war, wenn wir den Rettungssatz beschädigen würde das ja nicht unsere Gemeinde übernehmen.
Wir haben uns beim den Schiedsrichter schlau gemacht und diese haben uns bestätigt das es kein Problem wäre in einer anderen Gemeinde die Prüfung abzulegen.
Noch dazu kommt das Letztes Jahr eine Leistungsprüfung in unserer Gemeinde, unter anderem von unserer Stützpunktwehr, abgehalten wurde an der eine Wehr aus einer anderen Gemeinde teilgenommen hat was zu diesem Zeitpunkt scheinbar kein Problem darstellte.
Jetzt gab es noch ein Gespräch mit dem Kommandanten beider Wehren bei welchem zusätzlich noch der Bürgermeister unserer Gemeinde anwesend war.
Das Ergebnis dieses Gespräches war einen Klare absage mit rückhalt des Bürgermeister.
Man wolle es einfach nicht das wir diese Leistungsprüfung ablegen, uns würde es ja auch überhaupt nichts bringen da wir ja sowieso keinen eigenen Rettungssatz haben.
Ich finde es absolut Armselig einer Kleinen wehr sowas zu verbieten, wenn doch von Seiten Schiedsrichter und anderer Gemeinde/Wehr kein Einspruch besteht.
Könnt ihr mir sagen ob der Kommandant unserer Stützpunktwehr sich rein rechtlich auf irgentwas stützen kann uns diese Leistungsprüfung zu verbieten?
Innerhalb unseres Landkreises gibt es übrigens mehrere Wehren die auch übergemeindlich gemeinsam Leistungsprüfungen abgelegt haben.

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u/Talawooki — 5 days ago