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Bafög Rückzahlungen

Anfang Januar 2026 erhielt ich einen Bescheid über eine Rückforderung vom Bafög-Amt. Das Amt behauptet, ich hätte von April bis September 2024 zu Unrecht Leistungen bezogen, da mein Bachelor Mitte März 2024 endete.

Dies stimmt jedoch nicht, da ich direkt im Anschluss an den Bachelor den Master begonnen habe und dies dem Amt auch damals mitgeteilt.

Während des Masters habe ich gearbeitet. Aufgrund dieses Gehalts erfolgte bereits eine Rückzahlung (gezahlt im Mai 2024)

Zusätzlich mit dem Widerspruch habe ich die elternunabhängige Förderung für diesen Zeitraum beantragt, da ich zu diesem Zeitpunkt bereits über 6 Jahre (3 Jahre Ausbildung / 1 Jahr Arbeiten / 3 Jahre Studium) eigenständig erwerbstätig war. Nach meiner Rechnung steht mir ein höherer Bedarf zu.

Der bisherige Verfahrensablauf:

  • Mitte Januar 2026: Widerspruch per E-Mail eingelegt.
  • Wartezeit: Keine Reaktion. Nach etlichen Versuchen erreichte ich telefonisch den Berater. Aussage: „Widerspruch ist eingegangen, liegt zur Prüfung in der Rechtsabteilung.“
  • Mai 2026 (jetzt): Nach insgesamt 4 Monaten kommt der Widerspruchsbescheid. Ergebnis: Unzulässig, da der Widerspruch nur per E-Mail eingereicht wurde (Verstoß gegen Schriftform). Inhaltlich wurde auf meine Argumente gar nicht eingegangen.

Nun zu meinen Fragen. Wie sieht die Erfolgschance aus, eine Rückzahlung abzuwenden? Reicht eine Klage in Eigenregie beim Verwaltungsgericht aus? Ist es ratsam das ganze bei einem Anwalt bearbeiten zu lassen (fehlender Rechtschutz)? Macht es Sinn, neben der Klage einen Überprüfungsantrag per Post zu stellen?

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