u/Life_Highlight_6091

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einem möglichen Kauf eines Elektro-Autos:

Im Fahrzeugschein steht...

- unter Ziffer 22: "ERPROBUNGS-FZ GE.$19/6 STVZO; BEI HALTERWECHSEL §21 STVZO ERF.: ANWENDUNG $22A;ABS.3NR.1 STVZO"

- unter Ziffer 17: "E" -> Einzelabnahme (Merkmal zur Betriebserlaubnis)

D.2 (Typbezeichnung) sowie K (EG-Nummer) sind jeweils nur mit Strichen "-" versehen (also im Endeffekt nicht ausgefüllt).

Ich weiß, dass es ein Vorserienfahrzeug war.

Mich macht nun stutzig, was unter Ziffer 22 steht.

Nun zur eigentlichen Frage:

Wird das "E" unter Ziffer 17 erst nach erfolgter Einzelabnahme erhalten und bedeutet das, dass die unter Ziffer 22 geforderte Einzelabnahme bei Halterwechsel bereits erfolgt ist und das Auto somit "normal" ohne erneute Einzelabnahme zulassbar ist?

Danke schon Mal vielmals für die Hilfe!

reddit.com
u/Life_Highlight_6091 — 11 hours ago