u/Impressive-Drop-7327

Guten Abend,

wir haben einen Nachbarn, der sich benimmt, als würde ihm die ganze Straße gehören und der auf keinerlei Argumente eingeht. Mit ihm zu reden bringt absolut nichts, er blockt alles ab und reagiert sofort aggressiv.

Problem I:
Er hat seinen Zaun zur Straße korrekt auf 1,20 m gesetzt, aber direkt dahinter eine Hecke gepflanzt, die inzwischen über 5 m hoch ist. Die Straße ist dadurch extrem dunkel geworden. Es sieht aus wie die Hecke von Jeff Bezos.
Niemand will auf seinem Garten hinschauen, aber es sieht schrecklich aus und alle anderen haben wir uns an die Regeln gehalten. Nur er nicht.

Das Ganze ist in Rheinland‑Pfalz, und im Bebauungsplan steht u. a.:

Einfriedungen, Abgrenzungen und deren Gestaltung (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 LBauO)
1 Einfriedungen entlang der Eingrenzung zur öffentlichen Verkehrsflächen hin sind nur bis zu einer Höhe von max. 1,20 m zulässig.
2 An den sonstigen Grundstücksgrenzen sind Hecken und Zäune bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig. Darüber hinaus sind zwischen Doppelhaus- und Reihenhausgrundstücken an die Gebäude anschließende Mauern bis max. 2,00 m Höhe und 5,00 m Länge als Sicht-, Wind- und Sonnenschutz zulässig.

Ist eine Hecke eine Einfriedung?

Problem II:
So wie er seine Privatsphäre schutz, respetiert null die von anderen.
Er hat eine 360‑Grad‑Kamera unter Dachüberstand, mit der er die ganze Straße und die Gärten der Nachbarn überwachen kann. Wir haben ihn darauf angesprochen, aber er droht sofort mit „Konsequenzen“, falls ihn jemand meldet. Ausserdem meint er, "Bestandschutz", da seit 10 Jahre schon da.

Gibt es irgendein Amt, bei dem man so etwas anonym melden kann? Ich fürchte wirklich die "Konsequenzen"
Hat jemand Erfahrung damit, wie man in so einem Fall am besten vorgehen kann?

Danke im Voraus!

reddit.com
u/Impressive-Drop-7327 — 12 days ago
▲ 74 r/StVO

Hallo zusammen,

ich hatte heute eine Situation auf der Landstraße, die mich rechtlich interessiert.

Strecke: Landstraße, durchgehend Überholverbot , Tempo 70.
Ich fahre mit Tempomat, der automatisch die Geschwindigkeit anpasst.

Als mein Auto in die 100‑Zone eintritt, beginnt der Tempomat automatisch zu beschleunigen. Genau in diesem Moment zieht ein Motorradfahrer hinter mir, trotz durchgehendem Überholverbot, zum Überholen an. Es kam außerdem Gegenverkehr.

Ich hatte schon vorher im Spiegel gesehen, dass er ungeduldig wird und vermutlich überholen will. Als er dann wirklich rausgezogen ist, habe ich sofort kurz gebremst, um den Tempomat zu deaktivieren und ihm das Einscheren zu ermöglichen. War trotzdem knapp.

Jetzt frage ich mich:

  • Gilt das automatische Beschleunigen beim Eintritt in die 100‑Zone schon als „Überholen verhindern“
  • Muss ich im Überholverbot ständig nach hinten schauen, bevor mein Auto beschleunigt
  • Wenn ich bereits angefangen habe zu beschleunigen, muss der Motorradfahrer dann abbrechen und sich wieder hinter mir einordnen
  • Oder bin ich trotzdem irgendwie in der Pflicht, obwohl er im Überholverbot überholt

Keine Sorge: Ich lasse niemanden sterben, nur weil ich „Recht habe“. Mich interessiert nur, wie die Rechtslage in so einer Konstellation aussieht, vor allem mit Assistenzsystemen, die automatisch beschleunigen.

Und bevor jemand fragt: Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Ich habe KI genutzt, um den Text klarer zu formulieren.

Danke!

reddit.com
u/Impressive-Drop-7327 — 12 days ago