Liebe Alle,
das Thema ist ja viel besprochen worden und ich habe mich eigentlich auch gut eingelesen. Es geht hier nicht um den Trick mit der Selbständigkeit sondern:
Angenommen zwischen den Geburt Nummer 1 und dem Mutterschutz von Kind 2 liegen 20 Monate. Die Mutter hat chronologisch wie folgt Geld bekommen:
- 6 Monate Basiselterngeld ohne zusätzliche Einkünfte
- 4 Monate Elterngeld+ ohne zusätzliche Einkünfte
- 8 Monate Elterngeld+ mit Teilzeiteinkünften aus nicht-selbst. Arbeit
- 2 Monate Teilzeit ohne Elterngeld
Nun ist mir nicht ganz klar welche dieser Monate für den Bemessungszeitraum für Kind 2 auszuklammern sind. Punkt 1 und Punkt 2 sicherlich, Punkt 4 sicherlich nicht. Punkt 3 ist interessant, da ich gelesen habe, dass sobald erwerbstätige Arbeit gemacht wurde diese Monate nicht auszuklammern sind. Auch nicht wenn diese innerhalb der ersten 14 Monate nach Geburt Kind 1 liegen. Demnach sind hier also 2 Monate vor Mutterschutz Kind 1 und 10 Monate vor Mutterschutz Kind 2 die Grundlage. Die Höhe des Elterngeld+ fließt meines Wissens nach auch nicht als Einkommen in die Berechnung.
Habt Ihr hier andere Informationen?