Frage zur Anordnung von Zählerschränken
Hab jetzt in mehren Veröffentlichungen der VDE-AR-N 4100 folgendes gelesen:
>Zählerschranke dürfen nicht in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, auf Dachböden ohne festen Treppenaufgang, in Wohnräumen, (...) eingebaut werden.
Und da kam mir folgendes Gedankenspiel in den Kopf
Beispielfall:
- Einfamilienhaus (Altbau) wird kern saniert und in 3 Wohnungen umgewandelt.
- Der jetztige Hausanschluss und Zählerschrank befindet sich in WE1 und würde in Zukunft baulich getrennt von WE2 und WE3 sein
Wenn man es ganz genau nimmt wäre der Zählerschrank nach DIN 18015-1 ja somit falsch platziert, da er in einer Wohnung des Mehrfamilienhaus montiert wäre.
Oder greifen dort wieder andere Definition/Regeln?
Wie verhält sich das wenn es ein Kellerraum der WE ist? Zählt dieser zum Wohnraum?