▲ 3 r/StVO
Wie sieht es gesetzlich aus, wenn ich theoretisch mit meinen Eltern an meinem 18. Geburtstag in die Niederlande fahre (habe BF17 gemacht), mein richtiger Führerschein aber noch nicht angekommen ist? Ich darf ja mit dem vorläufigen Nachweis ab dem 18. Geburtstag nur in Deutschland fahren, was aber wenn ich meinen Führerschein gar nicht dabei habe? Bekomme ich dann nur ein Verwarngeld oder wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis?
LG, möchte nur auf Nummer sicher gehen und nicht auf ganz bescheuerte Weise meinen Lappen verlieren
u/Excellent_Candle8351 — 12 days ago