Darf das Jobcenter das?
Folgende Situation: Ich bin seit April berufstätig, leider hat das Jobcenter es seit letztem Jahr nicht geschissen bekommen, meinen Antrag auf BG zu bewilligen. Musste bereits mehrmals klagen, die Untätigkeitsklage ist aktuell anhänglich und wird bearbeitet. Jetzt kam vorletzte Woche ein Brief, dass ich zu einem Termin erscheinen soll im Juli. Das ist der erste Termin, ich hatte in der Vergangenheit aber 20x angerufen und Termine erbeten, ohne Erfolg. Ich wurde geghostet. Die Teamleitung hat bereits eingeräumt, dass der/die SB mehrere Unterlagen „übersehen“ hat. Aber das läge am „Eifer des Gefechts“, wie sie sagte.
Das Problem ist, dass ich arbeite und deshalb keinen Urlaubstag nehmen kann. Gleichzeitig hat der/die SB direkt mit Kürzungen von 10% auf 3 Monate gedroht, wenn ich nicht erscheine (steht so im Brief). Vorher gab es keine Termine mit der Leistungsabteilung und mit der Vermittlung habe ich immer sofort kooperiert. Die Frau dort war auch super lieb und meinte, dass der/die SB in der Leistungsabteilung offensichtlich „spinnt“ - ihre Worte.
Meine Fragen sind:
- dürfen die mich noch vorladen, wenn ich arbeite und dafür evtl. gar nicht frei bekomme?
- ist Arbeit ein gewichtiger Grund, aus dem ich nicht erschienen muss?
Edit: Das Gespräch soll sich um „Klärung, ob ein Anspruch auf Leistung besteht“ drehen. Das verstehe ich halt auch nicht, weil ich den Anspruch vom SG per einstweiligen Rechtsschutz schon einmal zugesprochen bekommen habe