DümV Frage über Inverkehrbringen
Seid gegrüßt,
ich schreibe gerade meine Thesis zu einem Pflanzenkohle Projekt zur Resilienzsteigerung eines Parks. Der Park gehört dabei einer Stiftung und diese möchte gerne den Grünschnitt aus diesem Park mittels Pyrolyse wieder in den Park als Bodenhilfsstoff eintragen. Dabei kam mir die Frage, ob da die DümV beachtet werden muss? Dort heißt es, dass alle Vorkehrungen nur beim „Inverkehrbringen“ des „Düngers/Bodenhilfsstoffes“ beachtet werden müssen. Zählt dieses Vorhaben denn als Inverkehrbringen? Wir verkaufen es ja nicht sondern nutzen es aus Eigenhand, allerdings handelt es sich ja um eine öffentliche Einrichtung.
Ich hoffe das dies keine dumme Frage ist, wenn ja dann klärt mich bitte nachsichtig auf :-)
Danke.