u/AggravatingDepth5755

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Befristungsgrund Zweitwohnung?

Moin,

Ich wohne in Berlin und habe einen “befristeten” Mietvertrag (strittig, siehe unten). Als Befristungsgrund ist “Nutzung als Zweitwohnung” angegeben (Wortlaut).

Nun ziehe ich ca 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit aus und habe daher drei Monate im Voraus gekündigt. Mein Vermieter behauptet, die Kündigung wäre unwirksam, weil eine ordentliche Kündigung bei Zeitmietverträgen ausgeschlossen sei. Soweit so gut.

Ich argumentiere, dass der Befristungsgrund “Nutzung als Zweitwohnung” nicht ausreichend ist. Es müsste aus dem MV hervorgehen, wer und zu welchem Zweck die Wohnung nutzen soll, und wie der Verwandtschaftsgrad zum Vermieter ist.

Nicht ausreichend begründete Befristungen in Zeitmietverträgen bedeuten in der Regel, dass es sich um ordentliche, unbefristete Mietverhältnisse handelt, die für den Mieter eine dreimonatige Kündigungsfrist haben.

Meine Kündigung wäre also rechtswirksam, wenn der Befristungsgrund tatsächlich nicht ausreichen wäre und es sich somit um ein ordentliches Mietverhältnis handeln würde.

Wie seht ihr das? Ist die Begründung der Befristung so ausreichend oder ist sie ungültig?

LG

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u/AggravatingDepth5755 — 6 days ago