Wiedereingliederung wird nur unter bestimmten Vorraussetzungen vom Arbeitgeber zugestimmt? - wie handeln?
Ich war jetzt länger krankgeschrieben und wollte Ende April mit meiner Wiedereingliederung starten.
Ich arbeite als Einrichtungsleitung und Gruppenleitung in einer betreuten Grundschule. Daher habe ich mit meinem Arzt einen Stufenplan entwickelt, bei dem ich nach und nach wieder an die Belastung der Leitungsaufgaben und der Gruppenleitung gewöhnt werden soll.
Per E-Mail wurde mir gesagt ich darf gerne zum Startdatum meine Wiedereingliederung starten. Nach 1,5 Wochen wurde ein Gespräch vereinbart um genaueres zu klären. Dort wurde mir jetzt mitgeteilt und auf dem Plan unterschrieben, dass der Arbeitgeber dem Plan nur unter der Voraussetzung zu stimmt, wenn in der Wiedereingliederung keine Leitungsaufgaben gemacht werden. Auf genauere Nachfrage wurde ich auf das BEM Gespräch verwiesen, welches erst in 2 Wochen stattfinden soll.
Die Intransparenz verunsichert mich jetzt natürlich und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll. Ich spreche morgen mit meinem Arzt über diese Änderung vom Arbeitgeber. Aber sollte ich morgen dann weiterhin bei der Arbeiterscheinen? Oder die Wiedereingliederung bis der Plan geklärt ist auf Eis legen? Grundsätzlich bin ich auf Grund der fehlenden Begründung und Perspektive mit der Änderung nicht einverstanden.