Ich befinde mich gerade im Bewerbungsverfahren bei der Landespolizei NRW und habe bereits den Computertest bestanden und warte auf einen Termin für das AC oder die Untersuchung beim Arzt. Mir ist aber leider vor einigen Wochen ein Missgeschick passiert: Auf einem Autobahnabschnitt von dem ich überzeugt davon war, dass da Richtgeschwindigkeit gilt, galt (anscheinend) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120km/h, und ich wurde mit 52 km/h zu schnell geblitzt. Ich habe den Zeugenanhörungsbogen bekommen, in welchem dieser Verstoß beschrieben wird. Es wird also noch nicht explizit gegen mich ermittelt. Nun zu meiner Frage: Da ich mich noch in der Probezeit befinde, wird dieser Verstoß noch härtere Konsequenzen nach sich ziehen, wie sollte ich vorgehen sobald ich als Fahrer benannt werden und gegen mich ermittelt wird? Sollte ich es meinem Einstellungsberater mitteilen? Sollte das Verfahren fallengelassen werden, wenn ich Einspruch einlege (das ist zwar unwahrscheinlich aber ich bin immernoch davon überzeugt, dass um diese Uhrzeit keine Geschwindigkeitsbegrenzung galt), wird es Folgen für meine Bewerbung haben? Ich werde den Führerschein bis zum 1.4 des Einstellungsjahres auf jeden Fall wieder haben, aber ich hoffe, dass meine Zuverlässigkeit nicht angezweifelt wird, immerhin war es kein Vorsatz und ein sehr, sehr unglückliches Missgeschick, da ich ansonsten in keiner Weise irgendwie irgendwo aufgefallen bin. Sollte ich es dem Einstellungsberater mitteilen oder warten bis die auf mich zukommen? Wird das Folgen für meine Bewerbung haben, wenn ja was kommt da auf mich zu? Vielen Dank im Voraus!
u/58_murphy
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u/58_murphy — 13 days ago