https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2026/4_B_450_26_Beschluss_20260430.html
Details zu Vorjahren, Umwelt, Bestandsschutz & der Frage, warum die Gemeinde verklagen, wenn es
an der UNB hing ?
OVG bezieht sich auf vorgelegte Berichte von Vorjahren, Anforderungen der Gemeinde und Klarstellung der Flächenübernutzung ggü. bekanntem Plan.
Waldfrieden hat demnach schon ‚unaufrichtig gehandelt‘ und mit viel Wohlwollen in den letzten Jahren seitens Behörden die Sache durchbekommen.
Ich wünsche mir, dass sie die Festivals legal- edit: sicher- auf die Füße bekommen und sich an gemeinsam getroffene Abstimmungen halten.
Wir lieben HidM und Wl aber zu erfahren, dass dort vieles organisatorisch nun offenkundlich unverantwortlich läuft, enttäuscht.
Die AGB / Ticketerstattungsinhalte beziehen sich vermutlich auf behördliche Absage bei Eingriff in eine sauber geplante Veranstaltung. Das scheint hier nicht der Fall.
Das keine Genehmigung durch Gründe erteilt wurde, ist keine Absage.
Jetzt ackern im Wald für WL 2026!!